1. Kapitel:
 
Armut und Entsolidarisierung im modernen Kapitalismus.

 

1. Armut ist im öffentlichen Bewußtsein der Bundesrepublik ein randständiges Thema. Die vom DGB und den Sozialverbänden vorgelegten Armutsberichte werden von der politischen Öffentlichkeit routinemäßig zur Kenntnis genommen, haben aber keine dauerhaften Diskussionen auslösen können. Auch der Bericht der Bundesregierung über Armut und Reichtum in Deutschland, der im Mai 2001 vorgelegt wurde, und der den Fortbestand der Armutsproblematik unterstreicht, hat daran nichts geändert. Armut gilt hierzulande noch immer als ein Problem allein der wirtschaftlich unterentwickelten Länder der Dritten Welt und von Regionen Süd- und Osteuropas. In Deutschland, so die weit verbreitete Meinung, ist Armut ein Phänomen der Vergangenheit - von marginalen Randgruppen und speziellen Gruppen unter den Ostdeutschen abgesehen, die von Teilen der Bevölkerung und der politischen Klasse allerdings in wachsendem Maße zu "sozialen Parasiten" umdefiniert werden. Dabei wird weitgehend ausgeblendet, dass eine Angleichung der Lebensverhältnisse und Partizipationschancen in Deutschland überhaupt nicht stattgefunden hat und viele Menschen besonders in den neuen Bundesländern sozial ausgegrenzt werden. Die langanhaltende Wohlstandsentwicklung im "goldenen Zeitalter" (Hobsbawm) des westdeutschen Nachkriegskapitalismus hat eine umfassende soziale Aufstiegsdynamik freigesetzt, die sich in die Lebensstile und Gesellschaftsbilder nicht allein der oberen, sondern auch der breiten Milieus der sozialen Mitte so fest eingeprägt hat, daß die öffentliche Aufmerksamkeit für die prekären Lebenslagen auf den unteren Etagen des Gesellschaftsbaus beschädigt wurde. Die seit den 80er Jahren zum festen Bestandteil des ökonomischen Systems geronnene Massenarbeitslosigkeit scheint die Tendenzen zu Wohlfahrtschauvinismus in Teilen der Gesellschaft eher noch tiefer verwurzelt und zugleich mit einer enormen 'Macht der Verdrängung' ausgestattet zu haben. In der emsigen Betriebsamkeit des subjektiven Vorankommens spüren zwar immer mehr Menschen auch die wachsende Gefahr, selber ins Heer der Arbeitslosen abzusteigen. Aber zu einer politisch folgenreichen Wahrnehmung insbesondere des Unterschieds zwischen einer wohlfahrtsstaatlich abgesicherten Phase der Arbeitslosigkeit und einer Lebenslage, die mit elementaren Entbehrungen und dauerhaften Diskriminierungen verknüpft ist, hat dies bisher nicht geführt. Gewiß ist die Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich gegen soziale Risiken wie Alter, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit noch immer relativ gut abgesichert. Doch ist mit der Abschaffung eines manifesten Massenelends die Armut weder aus der Realität verschwunden, noch können die rund 8 Millionen Menschen, die heute in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben, individuell für ihr Schicksal verantwortlich gemacht werden, wie es das zynisch auftrumpfende Selbstverständnis von Modernisierungsgewinnern suggeriert. In dem ökonomisch und kulturell ungeheuer reichen High-Tech-Kapitalismus, mit dem wir es heute zu tun haben, werden die neuen sozialen Leitbilder um die Figuren des "flexiblen Arbeitskraftunternehmers", des "kreativen Selbständigen" im Dienste von Konzernen, des hedonistischen Konsumenten und der mobilen, bindungsarmen Privatperson herum aufgebaut. Diese Leitbilder haben einen suggestiven Charakter und ergreifen die Vorstellungskraft selbst dort, wo die Alltagserfahrung weit von ihnen entfernt ist. Infolge der Gleichgültigkeit einer Öffentlichkeit, die zunehmend auf die Interessen und Mentalitäten der kaufkräftigen und sozial integrierten Mehrheit programmiert ist, erreicht die Armutsproblematik offensichtlich nur schwer jene Schwelle, an der sie als Herausforderung für eine Politik der Gerechtigkeit anerkannt werden kann.

2. Die Konzentration der Politik auf den ökonomischen Standortwettbewerb, bei dem die Senkung betrieblicher Kosten zum alleinigen Maßstab erhoben wird, stellt den Sozialstaat in Frage und verletzt historisch bereits erreichte Standards der sozialen Gerechtigkeit. Innerhalb der sozialen Milieus der Deklassierten verfestigt sich der Eindruck, einer neuen Gruppe der "Überflüssigen" anzugehören. Dieser Eindruck produziert 'heiße Gefühle', getragen von einem verfestigten Angstklima, das von zwei Erfahrungen zugleich ernährt wird: (1) der Erfahrung zunehmend prekärer Existenzbedingungen und materieller Entbehrungen, vor allem aber (2) des Entzugs gesellschaftlicher Solidarität durch soziale und symbolische Praktiken der Ausgrenzung. Solidarität ist das erste Opfer neoliberal-betriebswirtschaftlicher Theorie und Praxis, und dies ist deshalb so dramatisch, weil infolge der Erosion von Solidarität auch die Hoffnungen armer Menschen, von ihren staatsbürgerlichen Freiheiten und produktiven Fähigkeiten zukünftig wieder sinnvollen Gebrauch machen zu können, zerstört wird. Lebensgeschichtlich verdunkelte Zeit- und Erwartungshorizonte, soziale Scham und die tragische Inkorporation des Elends vor allem in die gesellschaftlichen Früherfahrungen der nachwachsenden Generation sind einige der Folgen einer Politik des hartnäckigen sozialen Ausschlusses. Für das Gerechtigkeitsdenken ist es grundlegend, das Abgleiten eines Teils der Bevölkerung in Armut als unvereinbar mit den Mindeststandards einer menschlichen Existenz zu kritisieren. Armut verhindert die Ausbildung von Autonomie, Integrität und menschlicher Würde. "Würde" geht begriffsgeschichtlich auf "werden" zurück und bezeichnet einen für die Entfaltung eigener Lebensentwürfe konkret erreichbaren Möglichkeitsraum. Selbst die Theorien des modernen Liberalismus teilen die Prämisse, die vordringlichste Aufgabe der Politik sei es, der Entstehung von Armut entgegenzuwirken. Das politische Projekt des wirtschaftsliberalen Umbaus der Gesellschaft, das seit den 70er Jahren von Unternehmerverbänden und konservativen Think Tanks vertreten, ideologisch auf Hochglanz poliert und massenmedial etwa in der demonstrativen, zur Bewunderung auffordernden Zurschaustellung der 'Reichen und Schönen' repräsentiert wurde, hat die soziale und wirtschaftliche Kluft zwischen Reichtum und Armut in einem Maße vertieft, wie man es sich nach Jahrzehnten der wohlfahrtsstaatlichen Einbettung des Kapitalismus kaum vorstellen konnte. Dennoch scheint es heute, mit nur noch geringen Nuancierungen, zu einem parteienübergreifenden Projekt geworden zu sein. Es stellt sozial- und steuerstaatliche Traditionen radikal infrage und unterwirft immer größere Bereiche der Sozialpolitik der Logik der Vermarktlichung und dem Prinzip der individuellen Vorsorge. Obgleich die öffentliche Sprache, mit der diese Preisgabe politischer Gestaltungsaufgaben legitimiert wird, sich in geradezu inflationärer Weise der Huldigung des Individuums und seiner Freiheit bedient, werden zugleich Töne eines neuen Autoritarismus immer unüberhörbarer. Das Spektrum der Vorschläge in der öffentlichen Debatte reicht von repressiven Maßnahmen und finanziellen Kürzungen gegenüber Wohlfahrtsempfängern, die mit allen Mitteln in den Niedriglohnsektor gezwungen werden sollen, bis hin zu einer Politik des "strafenden Staates" gegen die Armen, wie sie in einigen amerikanischen Bundesstaaten praktiziert wird. Das gesamte Gefüge der institutionellen und rechtlichen Grundlagen einer Politik der sozialen Integration demokratisch verfaßter Gesellschaften wird unter dem Druck der betriebswirtschaftlichen Interessen (des Mittelstands ebenso wie der international operierenden Konzerne) immer weiter gelockert. Dies hat unabsehbare Konsequenzen für den Realitätsgehalt aller Bürgerrechte, nicht allein der sozialen. Die schamlose Einschüchterung der Untersten soll nicht zuletzt bei der öffentlichen Akzeptanz sowohl einer für die Gefährdungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts blinden ökonomischen Logik wie einer ohnmächtigen und hilflosen Politik aushelfen. Denn diese beruht auf schwachen Legitimationsgrundlagen. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen belegen, daß in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern auch, eine wachsende Skepsis gegenüber dem neoliberalen Projekt um sich greift, die verknüpft ist mit der deutlichen Ablehnung des angloamerikanischen Modells und mit der Suche nach einer modernen sozialstaatlichen Alternative im Rahmen europäischer Traditionen.

3. Die tiefgreifenden Kommerzialisierungsschübe in praktisch allen Lebensbereichen insbesondere in den 90er Jahren, verschärfen die Ausgrenzung, lösen aber heute quer durch fast alle sozialen Milieus Verunsicherung und ein wachsendes Unbehagen aus. Die neoliberale Vermarktlichung hat ihr organisierendes Zentrum in der Arbeitswelt, wo das Kapital mit der Rhetorik der Anpassung an 'weltwirtschaftliche Zwänge' und konjunkturelle Lagen historisch neue Formen der Flexibilisierung und der verdichteten Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durchsetzt. Wortschöpfungen wie "Arbeitskraftunternehmer" verweisen nicht nur auf eine neue Semantik, sondern auf eine veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit, in der von den Beschäftigten eine möglichst umfassende Verinnerlichung der Unternehmensziele erwartet wird. Zeitlich flexibel und unter Hintanstellung von privaten Interessen und Beziehungen soll sich die Ware Arbeitskraft den Entwicklungen der Märkte und der Produktionsziele unterwerfen. Die individualisierte Bereitschaft, den eigenen Status zu halten oder zu verbessern und sich in der innerbetrieblichen Konkurrenz zu behaupten, trägt zur Aushöhlung kollektiver Regelungen und Sicherheiten bei. Das führt zu den bekannten Paradoxien einer Verlängerung von Lebensarbeitszeiten bei den Erfolgreichen - bei gleichzeitiger Massenarbeitslosigkeit; zum Ableisten teils unterbezahlter Überstunden - bei gleichzeitigem Verzicht auf Neueinstellungen; zu hoher Mobilität bei den einen - während die anderen zum immobilen Nichtstun verdammt sind. Der Einzelne, der als "Arbeitskraftunternehmer" sich flexibel und mit sichtbarem Eigenengagement ausschließlich den Unternehmenszielen unterordnet, kann nicht mehr die Fähigkeit entwickeln, den Betrieb auch als Ort sozialer Beziehungen und solidarischer Bindungen wahrzunehmen. Er tritt seinen Kollegen fast ausschließlich als Konkurrent gegenüber, der seine "Gegenspieler" mißtrauisch daraufhin abschätzt, ob es sich lohnt, in eine Beziehung zu ihnen zu "investieren", oder ob es "effektiver" ist, sie bei der Jagd nach kurzfristigen Erfolgen zu übervorteilen. Das Taxieren des Anderen, von Betriebswirten zur 'sozialen Kompetenz' geadelt, verdrängt den Typus kooperativer sozialer Beziehungen nicht nur innerhalb des Betriebs. Die Muster 'verwilderter Selbstbehauptung' (Horkheimer) wirken auch in andere Lebenssphären hinein und können zum Modell einer Lebensführung werden, die egalitäre und solidarische Umgangsformen anachronistisch erscheinen läßt. Sie binden zugleich psychische Energien, disziplinieren die innere Natur im Zeichen von Macht und Geld, zehren an der Substanz schöpferischer und phantasiebegabter menschlicher Eigenschaften. Werden sie bestimmend für das Verhalten im privaten Raum, etwa gegenüber den eigenen Kindern, so ergänzen sie aufs (für marktradikale Ideologen) Vortrefflichste die Reduktion des Menschen auf einen sorglosen und trendabhängigen Konsumenten, die von der Ästhetik der Werbung suggestiv inszeniert wird. Das allerneueste Handy gewinnt dann besondere Attraktivität, wenn es vor allem demonstrieren soll, daß man nicht arm ist und nicht zu den Verlierern im Kampf um soziale Positionen gehört. Es wäre allerdings ein Irrtum anzunehmen, daß all diese Mechanismen in die Persönlicheitsstrukturen der Menschen widerstandslos eindringen. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen belegen, daß das Unbehagen an den Folgen des neoliberalen Kältestroms sogar bei den Gewinnern dieser Entwicklung wächst. Quer durch fast alle sozialen Milieus wachsen die Irritationen über die gesellschaftlichen Folgen der radikalen Ökonomisierung von Arbeitsorganisation, Lebenszeit und sozialen Umgangsformen. Die flächendeckende Ausdehnung von Profitdenken und Egoismus, der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg einer Ellenbogengesellschaft zeigt selbst für diejenigen ein abschreckendes Gesicht, die ihre Ellenbogen erfolgreich zu gebrauchen wissen. Eine eindeutige Mehrheit der Deutschen hat heute das gespenstische Empfinden, der soziale Wandel laufe unter dem Primat betriebswirtschaftlicher Rationalität immer undurchschaubarer und unberechenbarer ab. Die Angst vor dem sozialen Abstieg in die Armut betrifft nicht nur die unteren sozialen Schichten, sondern auch breite Teile der angeblichen "Globalisierungsgewinner", deren Interesse an sozialer Sicherheit politisch und sozial nicht mehr repräsentiert wird. Unsicherheiten auslösend wirkt dabei insbesondere, daß die Sphäre der Politik als immer kraftloser wahrgenommen wird, und das Institutionensystem der Demokratie als unfähig, echte Reformen durchzusetzen. Diese Tendenzen eines prinzipiellen Imageverlusts der politischen Sphäre übersteigen das Maß dessen, was einst bloß "Politikverdrossenheit" hieß. Denn nach 16 Jahren christdemokratischer Stagnation gab es immerhin noch die Hoffnung auf eine Reformalternative innerhalb des bestehenden Institutionensystems, die allerdings, wenn sie enttäuscht wird, in eine Haltung umzuschlagen droht, die das Vertrauen in die sinnvolle und verantwortliche politische Gestaltbarkeit des Gemeinwesens zunehmend verliert. Ein neues Gefühl der Ohnmacht (Erich Fromm) gegenüber der ungesteuerten Naturwüchsigkeit des Sozialen macht sich breit, deren Folgen heute noch unabsehbar sind. Eine sich kollektiv artikulierende Gegenbewegung, die sich auch mit neuen Formen der Solidarität als sozialer und politischer Faktor organisieren könnte, gibt es jedoch erst in Ansätzen. Näheverhältnisse und private Beziehungen avancieren daher zum (wenigstens vorgestellten oder erträumten) letzten Stabilitätsrest innerhalb der Lebenszusammenhänge, obgleich diese Verhältnisse der eigenen Erfahrung entsprechend nicht weniger zerbrechlich geworden sind. Und während im gesellschaftlichen mainstream das Unbehagen an den Folgen der beschleunigten Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Kommerzialisierung der Lebenswelt zunimmt, sind auch "harte" Haltungen gegenüber Sozialhilfeempfängern und anderen Unterstützungsbedürftigen verbreitet.

4. Wer kümmert sich um die Armen, agiert als Lobby für Sie? Im 19. Jhahrhundert verbanden die sozialen Kämpfe der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung die Arbeiterfrage und die Armutsfrage. Diese Kämpfe richteten sich gegen materiellen Mangel und soziale Ausgrenzung und wollten die ökonomische und politische Abhängigkeit der Arbeiter überwinden. Dieser Zusammenhang zwischen der Befreiung der Arbeiter und des Kampfes gegen die Arnut wurde mit der organisatorischen Trennung in Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaft gelöst. Die Wahrnehmung der Interessen der Armen und Entrechteten konzentrierte sich auf die kollektive Artikulation der Partei, die organisierte Interessenvertretung der Arbeiter auf die Gewerkschaft. Der Tradition nach sind auch in der deutschen korporatistischen Gesellschaft von heute politisch-soziale Großorganisationen wie die SPD, die Gewerkschaften, die Kirchen sowie die aus SPD und Kirche entstandenen großen Wohlfahrtsorganisationen - das gilt auch für die Volkssolidarität in den ostdeutschen Ländern - historisch gewachsene Sachwalter sozialer Gerechtigkeit und damit konstituierend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber jede dieser Großorganisationen befindet sich seit geraumer Zeit in Erosions- und Wandlungsprozessen, die ihre Sachwalterfunktion für die Armen und Schwachen zurückdrängen.

Auch die sich als Teil der neuen sozialen Bewegungen verstehenden Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeprojekte, die eine wichtige, Armut abmildernde und gesellschaftlich integrierende Arbeit leisten, sind dem gleichen reglementierenden Druck ausgesetzt wie die freien Wohlfahrtsverbände. Die SPD vollzieht den Erosionsprozess des Bundessozialhilfegesetzes, der seit Jahren unter dem Druck der finanziellen Enge der Städte läuft, jetzt auch programmatisch nach. Im Projekt der so genannten neuen Chancengesellschaft sollen sich Freiheitsrechte, aber auch Verpflichtungen des Individuums gegenüber der Gesellschaft mit der Verantwortung der Gesellschaft für die Freiheit des Einzelnen verbinden. Dabei will die SPD den Akzent von Gleichheit im Ergebnis auf die Gleichheit beim Zugang zu Chancen verschieben. Eine gewisse Ungleichheit sei Antrieb für Leistung und Wettbewerb und damit Grundlage wirtschaftlichen Wachstums. Auffällig ist, dass der alte sozialdemokratische Grundwert der Solidarität in den "Wegmarken für ein neues Grundsatzprogramm" keine Erwähnung findet.

  • Gewerkschaften erbringen nach wie vor einen Beitrag zur Gewährleistung gesicherter Mindesteinkommen. Dabei sind sie allerdings in erster Linie nach wie vor die Sachwalter des männlichen deutschen Facharbeiters/Fachangestellten. Es ist noch gar nicht so lange her, dass sie mit ihren arbeitslosen Mitgliedern eigentlich nichts zu tun haben wollten. Mit Arbeitslosen könne man nicht streiken und um die sollten sich doch Caritas und Diakonie kümmern, war eine weit verbreitete Haltung bis in die Spitzen der Gewerkschaften. Zwar haben sich Arbeitsloseninitiativen inzwischen einen Platz in den Gewerkschaften erkämpft, doch sind sie eher geduldet als dass sie gefördert werden.

  • Die Wohlfahrtsorganisationen legen immer mal wieder den Finger auf die Wunde der Armut, in ihrer konkreten Arbeit stehen sie jedoch unter dem großen ökonomischen Druck durch die Reduzierung öffentlicher Mittel. Sie haben schon vor Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass viele Menschen, vor allem Männer aus der Mittelschicht in Armut und Obdachlosigkeit hinabrutschen, weil sie keine Arbeit finden auch wenn sie wollen. Jüngst hat die Arbeiterwohlfahrt mit einer umfassenden Studie auf das Ausmaß der Kinderarmut aufmerksam gemacht. Die Chance, dass sie in ihrer konkreten Arbeit dazu beitragen, dass Arme und Schwache als Subjekte ihre Sache selbst betreiben lernen, scheitert an der Gestaltungshoheit der öffentlichen Zuschussgeber über die Inhalte der subsidiär zu leistenden Arbeit. So können die Verbände bestenfalls eine Balance zwischen dem betriebswirtschaftlichem Kalkül, sich rechnen zu müssen und ihrem sozialen und ethischen Impetus anstreben. Dabei werden sie von öffentlichen Zuschussgebern immer stärker gezwungen, auch selbst prekäre Arbeitsverhältnisse anzubieten und zu gestalten und deshalb Konflikte mit ihren eigenen Beschäftigen zu riskieren.

  • Selbst die Kirchen machen Zugeständnisse an den Zeitgeist: die Ambivalenz ihres moralisch-ethischen Anspruchs kommt in dem gemeinsamen Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" zum Ausdruck. Weil der Sozialstaat an seine Grenzen gelangt sei, brauche es insbesondere mehr "Vorfahrt für Eigenverantwortung", so der Haupttenor. Eigenverantwortung in "kleinen sozialen Einheiten", die mehr oder weniger ehrenamtlich gesteuert werden. Alles, was getan wird, müsse daran gemessen werden, inwiefern es den Armen und Schwächeren nütze, die weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen könnten noch eine Lobby hätten. Das klingt zwar gut, leidet aber am gleichen Problem wie alle Selbsthilfeprojekte und -netzwerke von und für Arbeitslose, Jugendliche, Frauen und andere Gruppen, die erleben müssen, dass an ihnen gespart wird und sie ihre Arbeit kaum noch leisten können. Eingefordert werden muss die Vorfahrt für die soziale Verantwortung des Staates und die Vorfahrt für die mehr als nur betriebswirtschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Die Kirchen erheben den Anspruch, dass sie nicht nur persönliche Fürsorge bieten, sondern formulieren die Aufgabem dass ihr Dienst auch den "Charakter der Parteinahme" haben und, wo notwendig, den Kampf gegen ungerechte Strukturen unterstützen" solle. Doch die Strukturen von Macht und Herrschaft und die Triebkräfte des Wirtschaftsprozesses, die zu Armut führen, werden nicht in Frage gestellt, ja nicht einmal benannt. Damit bleibt das gemeinsame Wort der Kirchen affirmativ im Bunde mit den Machtverhältnissen.

Zusammenfassend: die Armen haben keine wirksame Lobby zur Veränderung der Politik. Kirchen, Gewerkschaften und SPD gehen programmatisch eine Symbiose ein mit der widersprüchlichen gesellschaftlichen Haltung der Mittelschicht. Diese "Neue Mitte" aber ist im Kern nicht von Solidarität mit den Schwächeren geprägt als vielmehr von einer Erfolgs- und Aufsteigermentalität, die nach oben schaut. Für diese Haltung stehen im weitesten Sinne die Begriffe Erfolg und Karriere.

Eine solche Haltung will das gesellschaftliche Ambiente des breiten und sauberen Boulevards und fühlt sich etwa durch bettelnde Menschen oder Obdachlose gestört. Diese möchte man nicht sehen. Oder anders gesagt: Es wird nach einem Gesellschaftsbild gelebt, das keine dunklen Seitenstraßen und Hinterhöfe mit seinen Bewohnern hat. Also mit Verdrängen eines Stücks Wirklichkeit, das nicht in die Hochglanzkulisse des ökonomischen und politischen Marketings passt.

Ebenso wie es einer Renaissance der Kritik der politischen Ökonomie bedarf, braucht es eine Neubesinnung auf die Werte einer solidarischen Gesellschaft. Wie solidarisch eine Gesellschaft ist, zeigt sich daran, wie sie mit ihren Schwachen und Armen umgeht. Der derzeitige Trend zeigt eher sozialdarwinistische Züge der Ausgrenzung derer, die nicht mithalten und die sich nicht selbst helfen können.

Dieses Memorandum soll zu einer Diskussion beitragen, welche die Ambivalenzen weiter Teile der Bevölkerung politisch wieder bearbeitbar macht. Ohne eine Politik der Armutsdisziplinierung kann auch der Druck auf die Normalarbeitsverhältnisse nicht mit solcher Wucht betrieben werden, wie es geschieht. Demgegenüber muß eine Politik der Aufhebung von Armut und des Abbaus sozialer Ängste auf einen gesellschaftspolitischen Klimawandel abzielen, der den Horizont für die menschliche Ausgestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auch der Mehrheit öffnet. Es geht auch um die Rückgewinnung eines Raums politischer Gestaltung und Entscheidung. Die Fähigkeit der Gesellschaft, Zukunftsentwürfe zu entwickeln, wird blockiert bleiben, solange die sozialdarwinistischen Entsolidarisierungen gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft nicht gebrochen sind.

 

2. Kapitel:
 
Armut und Reichtum in Deutschland

 

1. Zum Ausmass der Armut

Lange Zeit waren es nur einzelne Sozialforscherinnen und Sozialforscher sowie die Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, die auf die wachsende Armut hinwiesen und politische Konsequenzen forderten. 1994 trat auf Initiative von Friedhelm Hengsbach und Matthias Möhring-Hesse eine Gruppe von Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern mit der Erklärung "Solidarität am Standort Deutschland" an die Öffentlichkeit, in der eine Reformpolitik gegen die soziale Ausgrenzung und Spaltung gefordert wurde. Die christlich-liberale Regierung lehnte es mehrfach ab, sich auch nur auf eine Analyse dieser Entwicklung einzulassen. Gewiss hat die rot-grüne Regierung mit ihrem "Ersten Armuts- und Reichtumsbericht" über die "Lebenslagen in Deutschland" dieser Nichtbeachtung der zunehmenden sozialen Spaltung ein Ende bereitet und damit ein wichtiges Politikum geschaffen. Die Daten, auf denen diese Analyse beruht, sind zwar, vor allem, was den Reichtum betrifft, immer noch nicht ausreichend, geben aber doch schon wichtige Hinweise über das Ausmaß der entstandenen Ungleichheit.

Armut hat viele Gesichter. Sie ist so komplex wie die Lebensverhältnisse der Menschen selbst. Im Vordergrund stehen in der Regel die Einkommen. Sie sind zwar nur eine Dimension der Armut, doch bedingen geringe finanzielle Mittel eines Haushaltes oft auch weitere Armutserscheinungen: unzumutbare Wohnverhältnisse, eine trostlose Umgebung, schlechte Bildungschancen, gehäuftes Auftreten von Krankheiten und vor allem zahlreiche Benachteiligungen, mit denen viele Kinder und Jugendliche aufwachsen müssen. Alle diese Komponenten werden im Begriff der "Lebenslage" zusammengefasst.

Ein Hauptmerkmal, das viele Minderheiten kennzeichnet - und die Armen sind eine Minderheit - ist ihre Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Arme werden gemieden und begegnen viel Verachtung. Von politischer Seite werden sie häufig als faul, arbeitsunwillig und unbrauchbar denunziert. Ihre geringen Geldmittel erlauben ihnen nicht wie anderen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Vor allem die Kinder können in Schulen und anderen Einrichtungen nicht alles mitmachen, was Geld kostet. Die Diskriminierungen bewirken Kränkungen, die das Selbstbewußtsein beschädigen und die Kräfte erlahmen lassen. So entstehen psychische Schäden, die das weitere Leben beeinträchtigen.

Da viele Armutserscheinungen nur schwer quantifizierbar sind, wird Armut hauptsächlich an den verfügbaren Einkommen festgemacht. Nach dem Maßstab der relativen Einkommensarmut, den OECD und Europäische Union festgelegt haben, gelten alle diejenigen als arm, deren Einkommen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens ausmacht. Das Ausmaß der Armut nach dieser Definition wäre noch höher, würden die Einkommen vollständig erfasst. Bei vielen offiziellen Rechnungen werden die hohen Monatseinkommen über 85.000 DM gar nicht berücksichtigt, so dass das Durchschnittseinkommen zu niedrig angesetzt wird und so auch die Armutszahlen zu niedrig ausfallen.

Nach der Untersuchung von Hanesch/ Krause/ Bäcker betrug das Durchschnittseinkommen in Deutschland 1998 monatlich 1.648 DM netto pro Kopf. Höchstens die Hälfte davon, also 824 DM, erhielten 1998 9,1 % der deutschen Bevölkerung (siehe Anhang), so dass man davon ausgehen kann, dass 7,6 Millionen Menschen in Deutschland arm sind.

Die Bundesregierung hat eine andere Datenbasis zum Maßstab genommen (siehe Regierungsbericht S. 26 ff.). Danach sind die Armutsquoten gemessen an den Mittelwerten in Westdeutschland von 6,5% der Gesamtbevölkerung im Jahre 1973 auf 9,0% im Jahre 1998 gestiegen. In Ostdeutschland sind sie dagegen von 19,0% im Jahre 1993 auf 15,0% im Jahre 1998 gesunken. In Gesamtdeutschland sind es 1998 10,1% der Bevölkerung (8,3 Millionen Menschen), die mit ihren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegen.

Wie auch immer gerechnet wird, lässt sich zweierlei festhalten:

1. Eine erschreckend große Minderheit von rund acht Millionen Menschen lebt in Deutschland in Armut

2. Trotz aller staatlichen Hilfsmaßnahmen wächst der Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerung

Der größte Teil der Armen bleibt nicht dauerhaft arm. 16 bis 18% leben langfristig unter der Armutsgrenze, wie Hanesch/Krause/Bäcker für den Zeitraum von 1985 bis 1997 ermittelt haben (S. 106). 20 bis 22% waren mittelfristig und 61,6 bis 62,2% kurzfristig arm. Diese hohe Mobilität kann nur wenig beruhigen. Sie bedeutet einmal, dass sehr viel mehr Menschen als die genannten 9,1% der Bevölkerung Armut kennen lernen. 25,6% waren es in den Jahren 1985 bis 1991 und 21,1 % in den Jahren 1991 bis 1997. Außerdem gerieten viele nicht nur einmal, sondern in den genannten Zeiträumen mehrfach in Armut. Zwischen 1991 und 1997 mussten 8,2 % der Bevölkerung 2 bis 7 mal Armutszeiten durchleben. Sie leben also in der Angst, immer wieder in Armut zu geraten. Schließlich führt das Herauskommen aus der Armutszone in der Regel zu keiner bedeutenden Verbesserung des Einkommens. Die meisten erreichten die Zone von 50 bis 75% des Durchschnittseinkommens. Über 50% derer, die damit auskommen müssen, kommen über die 75%-Grenze nicht hinaus, verbleiben also im Bereich der Niedrigeinkommen. Diese Gruppe umfasst die Empfänger niedriger Arbeitseinkommen und muss in die Betrachtung einer wirksamen Politik gegen Armut einbezogen werden.

 

2. Zur Bedeutung des Bundessozialhilfegesetzes

Kann das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ein geeignetes Instrument zur Vermeidung von Armut sein?

Der Bundesregierung und den Parteien im Bundestag scheint vor allem der Teil des Gesetzes änderungsbedürftig, der die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) regelt, wie verschiedene Entschließungsanträge im Bundestag belegen. Bei der Umgestaltung dieser Form der Hilfe, welche die Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz sichern soll, geht es vor allem um drei voneinander nicht zu trennende Funktionen:

  • es ist die Aufgabe der Sozialhilfe insgesamt - und damit auch der HLU - dem Empfänger die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 (2) BSHG). Sie hat das "soziokulturelle Existenzminimum" zu sichern. Dieses umfasst nicht nur das "physiologische" Existenzminimum, sondern darüber hinaus alle Hilfen, die im Einzelfall erforderlich sind, um die Hilfeberechtigten vor gesellschaftlicher Ausgrenzung zu schützen und ihnen ein Minimum an Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Die HLU definiert insofern die Grenzen der wirtschaftlichen Ungleichheit, die gesellschaftlich gebilligt sind und ein Mindestmaß an Solidarität dem einzelnen gegenüber garantieren sollen.
  • Die HLU bildet aber zugleich auch ein Auffangnetz für die untersten Löhne, da das Sozialhilfegesetz wie ein Mindestlohn wirkt (H. Siebert in der FAZ vom 19. 6. 1993; F. Putz in SPW 1996 S. 12ff).
  • Das Sozialhilfeniveau wirkt sich direkt auf das Nettoeinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie anderen Einkommensbezieherinnen aus, da der Gesetzgeber ihnen mindestens soviel als "steuerliches Existenzminimum" belassen muss, wie sie für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen an HLU erhalten würden. Die Festsetzung der Höhe der HLU hat deshalb besondere Bedeutung für die Beschreibung der Armutsgrenze.
  • Das Niveau der HLU wird massgebend durch den Regelsatz bestimmt. Dieser umfasst eine Pauschale für die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Kernstück einer Sozialhilfereform muss daher die reform der Bemessung und Fortschreibung des Regelsatzes sein. Bereits im Sozialhilfereformgesetz von 1996 heisst es: "Die Regelsätze sind so zu bemessen, dass der laufende Bedarf dadurch gedeckt werden kann. Die Regelsatzbemessung hat Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Grundlage sind die tatsächlich statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Bemessung ist zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen" (§ 22 (3) BSHG). Dieses Statistikmodell hat das Warenkorbmodell abgelöst.

Zu fragen ist: In welcher Weise wirken sich bei der Bemessung des Regelsatzes ausser dem Verbraucherverhalten und den Lebenshaltungskosten auch die Entwicklung der Nettoeinkommen aus?

Im Falle einer Einkommenssenkung würde folgende Spirale der Lohn- und Sozialhilfesenkung in Gang gesetzt werden: Je niedriger der Regelsatz, umso niedriger das Steuerfreie Existenzminimum. Je niedriger dieser Steuerfreibetrag, umso höher die Lohnsteuer. Je höher die Lohnsteuer, umso niedriger der Nettolohn, umso niedriger der Regelsatz, usf. Deshalb lehnen wir die Einführung eines Niedriglohnsektors aus sicht der Armutsproblematik ab.

Zu fragen ist weiter: Wie werden die "unteren Einkommensgruppen", nach deren statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben die Regelsätze bemessen werden, bestimmt und nach unten abgegrenzt? Anderenfalls könnte aus dem Verbraucherverhalten von Arbeitnehmerhaushalten, die unter dem Existenzminimum leben, geschlossen werden, dass ihr Lebensstandard ausreicht, auch Sozialhilfeempfängern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Im Ergebnis ist durch absenkende Mechanismen der regelsatz nicht mehr bedarfsdeckend (Analyse des DPWV vom 24.1.2001). Deshalb ist die Sicherung gegen Armut durch das BSHG in seiner jetzigen Form nicht ausreichend. Das ist besonders gravierend, da der Grundsatz der Bedarfsdeckung des BSHG so gestaltet sein muss, dass die Bedürfnisse, die befriedigt werden müssen, vollständig und rechtzeitig gedeckt werden, damit sie den Empfängern der Hilfe ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Die zur Zeit in fast allen Bundesländern auf der Grundlage der Experimentierklausel § 101 BSHG laufenden Modellvorhaben zur Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen bergen die Gefahr, das Prinzip der Bedarfsdeckung auszuhöhlen und Armut zu verschärfen. Die Pauschalierung von Leistungen führt dazu, daß bei einem Teil der Hilfebedürftigen der Bedarf nicht gedeckt ist. Das kann nicht dadurch kompensiert werden, daß ein anderer Teil der Hilfebezieher höhere Leistungen erhält. Dem steht der Individualisierungsgrundsatz des BSHG (§ 3) entgegen, der auf die Deckung des persönlichen Bedarfs des Einzelnen zielt, damit dieser ein menschenwürdiges Leben führen kann. Es besteht also durch die Pauschalierung die Gefahr von "Gewinnern" und "Verlierern" am Rande der Armutsgrenze.

Besonders prekäre Bereiche für Pauschalierungen sind die laufenden Unterkunftskosten (Kaltmiete und Betriebskosten), die Kosten für langlebige Gebrauchsgüter (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Möbel) sowie Leistungen für besondere Anlässe wie Klassenfahrten oder Konirmationsfeiern.

Ziel dieser Modellvorhaben ist es offensichtlich, die Bedarfsdeckung weiter nach unten zu drücken. Die längst überfällige Anpassung des Regelsatzes ist mit der Begründung bis mindestens 2004 aufgeschoben, eine dauerhafte Lösung erfordere die Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse der laufenden Modellvorhaben.

 

3. Armut hat viele Gesichter

Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind von der Armut besonders betroffen.

Kinder

Besonders dramatisch ist die Lage der Kinder. Im Regierungsbericht werden 1,1 Millionen Kinder angegeben, die von Sozialhilfe leben müssen. Noch deutlicher hat der "Sozialbericht 2000" (Arbeiterwohlfahrt, Oktober 2000) die Armut der Kinder offengelegt: "Etwa 2 Millionen Kinder und Jugendliche kommen morgens oft ohne Frühstück in den Kindergarten bzw. in die Schule, sind wegen Fehl- und Mangelernährung häufig krank, können nicht an Ausflügen und Klassenfahrten teilnehmen und haben deutlich eingeschränkte Berufschancen". Von der "Nationalen Armutskonferenz" ist zu erfahren, dass die Kinderarmut weiter zunimmt, auch unter der rot-grünen Koalition (Frankfurter Rundschau, 27.6.2001).

Die 15% der Kinder, die in Armut aufwachsen, haben in den meisten Fällen miserable Bildungschancen und damit geringe Aussichten auf angemessene Lebensverhältnisse im Erwachsenenalter. Das verdeutlichen folgende Zahlen: In dem armen Teil der Bevölkerung sind 1998 die Kinder, die das Abitur ablegten bzw. einen Hochschulabschluss erwerben konnten, weit unterdurchschnittlich vertreten, nämlich mit unter 2% (bei 14,1% bzw. 7,5% Anteil an der gesamten Bevölkerung). Auch diejenigen, die eine Lehre oder irgendeine Berufsausbildung absolviert haben, erreichen einen geringeren Anteil, mit 7,3% und 3,4% (bei 41% bzw. 17,3% Anteil an der gesamten Bevölkerung).

Auch die deutlich häufiger auftretenden Krankheiten verschlechtern künftige Lebenschancen. Die Lebenserwartung armer Menschen liegt um vier Jahre unter dem Durchschnitt. Arme Menschen werden sechzehnmal häufiger krank (Andreas Mielck, Soziale Gleichheit und Gesundheit, 2000). Zudem wirkt sich die Einbindung in ein defektes soziales Umfeld beeinträchtigend auf die weitere Entwicklung aus. Aus der Wittekind-Siedlung, einem sozialen Brennpunkt der Stadt Hamm, wird etwa berichtet, dass Kinder und Erwachsene sich kaum aus den eng zusammenstehenden Wohnblöcken heraustrauen, dass Kinder bis zu drei Jahren praktisch nur in den Wohnungen aufwachsen. Wenn sie überhaupt die Chance erhalten, in einer Kindertagesstätte aufgenommen zu werden, sind sie bereits unterernährt, kleiner gewachsen als andere, verhaltensgestört und haben ein mangelndes Selbstbewusstsein. Später sind sie in den Schulen vielen Diskriminierungen ausgesetzt. Älter geworden, haben dann viele "keinen Bock mehr auf Schule" (Publik-Forum vom 3. 11. 2000).

Kinder sind zum Armutsrisiko geworden. Je mehr Kinder in einer Familie leben, desto größer ist die Gefahr, in Armut zu geraten. Das gilt nicht für alle Familien, aber für die unteren Einkommensschichten allemal.

Auch innerhalb der Kinderarmut gibt es Unterschiede. Besonders prekär ist die Lage der "Straßenkinder", die fast nur vom Betteln, Stehlen und von Prostitution leben, die das Leben ohne Drogen nicht ertragen können, und denen solidarische Lebenweisen verloren gehen. Die Anzahl der Straßenkinder in Deutschland wird vom Regierungsbericht auf 7000 geschätzt.

Frauen

Schlechter als dem Durchschnitt der Armen geht es vor allem alleinerziehenden Frauen mit mehreren Kindern. Wie sollten auch Mütter genügend Einkommen erzielen, wenn die Kinder womöglich nicht einmal in einer Kindertagesstätte unterzubringen sind, weil es sie in der Nähe nicht gibt oder die Gebühren nicht bezahlt werden können? Haben diese Frauen dann auch noch einen Niedriglohn-Job, ist ihre ökonomische Situation äußerst angespannt. Werden sie oder ihre Kinder krank, entstehen schier unlösbare Probleme. In der Regel haben sie kaum eine Chance, aus dieser Not herauszukommen.

1998 gab es einen Anteil von 3,5% "Einelternhaushalten" an der Gesamtzahl der Haushalte. Sie machen jedoch rund 30% der Armen aus. Es sind zu einem sehr hohen Prozentsatz (1996 86,4%) alleinerziehende Frauen, die mit ihren Kindern diesem Elend ausgesetzt sind (siehe hierzu und zu Folgendem: Gisela Notz, Was Frauen arm macht, in: O. Kaltmeier, M. Ramminger (Hrsg.), Links von Nord und Süd, Münster, Hamburg, London, 1999). Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 30% weniger als die Männer. Die 8,5 Millionen Singles unter den Frauen erhielten nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom März 2001 durchschnittlich nur 82 % des "ausgabefähigen Einkommens" von Männern (Frankfurter Rundschau vom 7. März 2001). 1996 verdienten 37,5% der vollbeschäftigten Frauen weniger als 1.800 DM netto pro Monat. Von den Männern waren es nur 10,8%. 53% aller erwerbstätigen Frauen verdienten unter 1.800 DM, von allen Frauen überhaupt waren es 73%. Von den so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (1996 6,4 Millionen) entfielen 68% auf Frauen. Existenzsichernd sind diese nicht, allenfalls als Zuverdienst hinreichend. Besonders schlecht sind Frauen der unteren Einkommensklassen in Familien mit Kindern gestellt. Sie verrichten die unbezahlte Hausarbeit und verdienen gar nichts oder wenig, so dass sie finanziell vom Mann abhängig sind. Fällt dieser ganz oder teilweise aus (Invalidität, Erwerbslosigkeit, Trennung, Tod), droht den Frauen mit ihren Kindern schnell die Armut.

Wenn die Gruppe der Frauen 1998 auch prozentual kaum mehr Arme aufwies als die der Männer (9,1% der Frauen gegenüber 9,0% der Männer verfügten über 50% des Durchschnittseinkommens, Hanesch u.a., S. 81), so ist doch ihr Armutsrisiko aus den genannten Gründen höher. 29% der Frauen (1998 6,6 Millionen) hatten überhaupt kein Einkommen (Notz, S.3 und 5).

Die Diskriminierung der Frauen beginnt früh. Zwei Drittel aller Jugendlichen, die 1996 keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, waren Mädchen. Und die Benachteiligung endet im Alter nicht: Weil die Frauen oft überhaupt nicht oder wegen ihrer geringen Verdienste sehr niedrig versichert sind, haben sie häufig auch nur niedrige Renten zu erwarten.

Migranten

Ausländerfamilien, die 1998 6,3% von der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren bei den Armen doppelt so stark vertreten wie der Durchschnitt: mit 18,6% gegenüber 9,1 %. Unter den "Gastarbeitern" mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland und ihren Kindern ist die Zahl der Jugendlichen ohne Lehrstelle oder Arbeitsplatz trotz deutscher Schulabschlüsse besonders hoch. Hier haben die Nichtintegration und die alltägliche Ausländerfeindlichkeit unmittelbare materielle Folgen und verursachen den Einstieg in eine Spirale von Armut und Ausgrenzung.

Besonders betroffen von Armut sind die in den letzten beiden Jahrzehnten zugewanderten Menschen. Die Aussiedler und deren Kinder haben unter den Bedingungen der Massenarbeitslosigkeit erhebliche Probleme, wirtschaftlich und sozial Fuß zu fassen. Flüchtlinge, die häufig jahrelang auf eine endgültige Entscheidung über ihr Bleiberecht warten müssen oder gar nur geduldet sind, dürfen nicht arbeiten; ihre materiellen Lebensumstände sind ausdrücklich als Abschreckung gedacht. Das Asylbewerberleistungsgesetz definiert in skandalöser Weise einen Status unterhalb des offiziellen Armutsniveaus, wie es durch das Sozialhilfegesetz festgelegt ist. Mit der Einführung von Lebensmittelgutscheinen und der Residenzpflicht wurde den Flüchtlingen in einigen Bundesländern zusätzlich besondere Schikanen auferlegt. Um die Situation dieses Personenkreises zu verbessern, muß man beim Ausländerrecht bzw. beim jetzt diskutierten Einwanderungsgesetz ansetzen. Das gleiche gilt für die stetig zunehmende Gruppe der "Illegalen", die ihren Lebensunterhalt mit informellen Tätigkeiten verdienen. Ein Arbeitsmarkt ist für diese Gruppe ohne Zweifel vorhanden, aber ihr prekärer Aufenthaltsstatus verhindert sowohl die Selbstorganisation als auch staatliche Eingriffe zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.

Erwerbslose

Erwerbslose geraten insbesondere dann, wenn sie länger erwerbslos sind - was bei einem wachsenden Teil der Erwerbslosen der Fall ist - immer mehr in Lebensumstände, die durch Armut gekennzeichnet sind. Die wachsende Erwerbslosigkeit ist inzwischen zum wichtigsten Auslöser von Armut geworden. Die registrierte Erwerbslosigkeit betrug in Westdeutschland 1980 889.000 Personen; bis 1999 stieg sie auf 2.756.000 Personen, d.h. um 210%. Nimmt man Ostdeutschland hinzu, so wuchs die Zahl von 1991 bis 1999 von 2,6 auf 4,1 Millionen, d.h. um 58% innerhalb von 8 Jahren. Es ist allgemein bekannt, dass die Zahl der tatsächlichen Erwerbslosen wesentlich höher liegt, weil viele Menschen, hauptsächlich Frauen, sich nicht als erwerbslos melden und daher in der "stillen Reserve" versteckt sind. Zählt man die offiziell als erwerbslos Gemeldeten, die verdeckt Erwerbslosen und diejenigen, die sich vorübergehend in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befindenden, zusammen, so ergibt sich die enorme Anzahl von 7,5 Millionen Menschen, die keine oder keine reguläre Arbeit haben und deswegen in Armut geraten sind oder arm zu werden drohen. Das gilt vor allem für die Langzeiterwerbslosen, die von 455.000 im Jahre 1991 auf 1,4 Millionen Personen im Jahr 1999 zugenommen haben. (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, Memorandum 2000, S. 258 f).

28,5% der Erwerbslosen liegen mit ihren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze (Regierungsbericht, S. 156). Fast die Hälfte kann nur noch über ein Einkommen unterhalb von 60% des Durchschnittseinkommens verfügen. So lange sie noch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten und zuvor lange und gut verdient haben, ist die Einkommenslage noch erträglich. Nach 32 Monaten ist das spätestens zu Ende. Langzeiterwerbslose fallen bald auf das Sozialhilfeniveau zurück.

Niedrigverdienende

Nach einer weit verbreiteten Vorstellung brauchen Arme nur eine Erwerbsarbeit, um aus ihrer Not herauszukommen. Dass Menschen arm sein können, obwohl sie arbeiten und dafür entlohnt werden, ist bisher kaum ins allgemeine Bewusstsein gedrungen. Auch die Wissenschaft kümmert sich erst seit einigen Jahren um diesen Tatbestand. Man hörte allenfalls aus den USA oder aus Großbritannien von den "working poor". Aber auch in Deutschland beziehen nicht wenige Erwerbstätige Einkommen, die sie unter die Armutsschwelle bringen. Der Regierungsbericht gibt für 1998 in Gesamtdeutschland einen Anteil 7,6% an. Diese Zahl liegt unter der allgemeinen Armutsquote. Daraus aber zu schließen, dass "die Erwerbstätigen nicht zu den Problemgruppen der Armut" gehören, wie es der Regierungsbericht tut (S.154), ist verfehlt. 7,6% - das sind nicht weniger als 6,3 Millionen Menschen. Die niedrig Verdienenden umfassen schwerpunktmässig die bereits beschriebenen Gruppen der Jugendlichen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung, ebenso alleinerziehende Mütter. Viele sind gezwungen, prekäre Arbeitsverhältnisse einzugehen, die nicht existenzsichernd sind. Vor allem sind sie nicht in der Lage, ihre soziale Sicherheit erarbeiten zu können. Hauptbetätigungsfelder für nicht existenzsichernde Arbeit insbesondere von Frauen sind private Haushalte, Handel, Hotel-, Reinigungs- und Gaststättengewerbe.

Behinderte Menschen

Arme behinderte Menschen sind im Schnitt nicht einkommensärmer als die anderen Armen. Berücksichtigt man allerdings, dass Behinderte mehr Geld aufbringen müssen als andere, um ihr Leben zu gestalten, und diese Mehrkosten nur teilweise durch öffentliche Zuschüsse ersetzt werden, so betrug die Zahl derer, die in Armut leben, 1998 schon 15,3%. Mit Niedrigeinkommen, also bis 75% vom Durchschnittseinkommen, müssen 40,3% der Behinderten auskommen (Hanesch/Krause/Bäcker, S. 376). Hinzu kommt ihre Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt.

Wohnungslose Menschen

Noch immer existiert mit den alleinstehenden wohnungslosen Männern und Frauen eine "Lazarusschicht", in der sich die Menschen sammeln, die aus allen sozialen Bezügen herausgefallen sind, und denen mit dem Verlust der Unterkunft das neben der Arbeit grundlegende Mittel für die Gestaltung des eigenen Lebens fehlt. Hier wird besonders deutlich, das Armut in unserer Gesellschaft nicht nur Einkommensarmut, sondern auch die Verweigerung des Zugangs zu den Leistungen der Gesellschaft wie Kultur, Bildung und Gesundheit ist. Ursache sind nicht persönliche Defizite der Betroffenen, wie es frühere Definitionen der "Nichtseßhaftigkeit" unterstellten.

Schätzungen gehen noch immer von 390.000 Wohnungslosen im Westen und 50.000 Wohnungslosen in den neuen Bundesländern aus. Der Frauenanteil wird auf ca. 100.000 Betroffene geschätzt, die Zahl der Kinder und Jugendlichen liegt vermutlich bei 110.000 Personen. 26.000 Personen leben ohne jede Unterkunft auf der Straße, darunter bis zu 3.000 Frauen.Verläßliche Statistiken existieren nicht.

Diese Zahl ist immer noch sehr hoch trotz der erheblichen und erfolgreichen Anstrengungen der Sozialbehörden. Zum einen haben die Kommunen schon im Vorfeld versucht, Wohnungslosigkeit durch Verlust der Wohnung zu verhindern, das Betreuungsangebot erheblich ausgeweitet und Mietschulden übernommen. Der feststellbare Rückgang ist auch auf objektive Faktoren zurückzuführen: so ist die Zahl der wohnungslosen Aussiedler erheblich zurückgegangen, die hohe Zahl neuer bzw. in den neuen Bundesländern renovierter Wohnungen in den Jahren 1994-99 und die Entspannung des Wohnungsmarktes. Jedoch wird in den nächsten Jahren der verfügbare Sozialwohnungsbestand, auf denen einkommensschwache Mieter angewiesen sind, wieder rückläufig sein. Zudem wird die Privatisierung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften die Situation für Mieter verschlechtern. Der Abriss von Mietshäusern in den neuen Bundesländern wird sogar ausdrücklich mit dem Ziel betrieben, das Mietniveau anzuheben. Auch steigt die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte noch stetig. Wichtigste Gründe sind dabei die anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit und die steigende Sozialhilfebedürftigkeit. Mit dem Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau wird diese Entwicklung verfestigt.

Alte Menschen

Im Zusammenhang von Einkommensarmut und alten Menschen ist darauf hinzuweisen, dass sie aus eigener Anstrengung (Stichwort: Hilfe zur Selbsthilfe), z.B. über Arbeitseinkünfte, ihre Einkommenssituation in der Regel nicht verbessern können. Insofern kommt dem sozialpolitischen Ziel "Vermeidung von Altersarmut" besondere Bedeutung zu. In Einkommensarmut lebten 1998 in Deutschland 4,8% der 61 bis 75-jährigen und 3,3% der 75-jährigen und älteren Personen (vgl. Hanesch u.a. 2000: 81). Da die Armutsquote der Gesamtbevölkerung zur gleichen Zeit bei 9,1% (ebenda) lag, lässt sich festhalten, dass alte Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eher selten von Einkommensarmut betroffen sind.

Berücksichtigt man die Verschiedenartigkeit der Lebenslagen älterer Menschen, so ergibt sich ein anderes Bild: Differenziert nach Geschlecht, Haushaltsgröße und Familienstand zeigt sich, dass insbesondere über 80-jährige alleinlebende Frauen, darunter vor allem Witwen, besonders häufig von Einkommensarmut betroffen sind. Diese Frauen sind im Durchschnitt im Bereich von Niedrigeinkommen bzw. prekären Wohlstandspositionen situiert, annähernd jede sechste dieser Frauen lebt in Einkommensarmut (vgl. Himmelreicher 2001: 178, 359). Interpretiert man diesen Befund vor dem Hintergrund, dass sich die Einkommen solcher alten Frauen im Durchschnitt zu mehr als 90% aus eigenen und abgeleiteten, d.h. Witwenrenten zusammensetzen (ebenda: 300), dann ist ihre Einkommensarmut auf insgesamt zu niedrige Rentenzahlungen zurückzuführen.

 

4. Armutskreisläufe

Gesellschaftliche Ausgrenzungen und Abstiegsspiralen drohen, wenn besondere Ereignisse in die materiell bedingte Armutskonstellation eingreifen und nach unten gerichtete Armutsverläufe auslösen. Solche Ausgrenzungsprozesse werden in Gang gesetzt, wenn mehrere Problemlagen kumulieren und im Zeitverlauf nicht gelöst werden können. Dies ist z.B. der Fall, wenn dem Verlust des Arbeitsplatzes keine vorübergehende abgesicherte Phase der Arbeitslosigkeit folgt, sondern dieser Zustand zur prekären "Endstation" wird, da die betroffenen Personen aufgrund höheren Alters, fehlender Qualifikation, Krankheit und/oder schlechter Arbeitsmarktbedingungen keine Möglichkeit haben einen neue Beschäftigung zu finden. Die Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt geht dann zumeist mit Ausgrenzungen in anderen Lebensbereichen einher. Die Erfahrung einer dauerhaften prekären ökonomischen Situation tragen zu Teilhabedefiziten kultureller, räumlicher sowie institutioneller Art bei. Die menschliche Würde und Integrität wird nachhaltig verletzt, wenn sich Handlungsmöglichkeiten auf ein Minimum verengen und keine neuen Zukunftsperspektiven entwickelt werden können. Zu dem Verlust der äußeren Sicherheiten der Lebensbedingungen gesellt sich häufig eine Erosion subjektiver und normativer Orientierungsmaßstäbe (vgl. Hagen/Niemann 2001). Individuelle Scham der Betroffenen und fehlende gesellschaftliche Solidarität verschlimmern diese Situation häufig. Wenn z.B. Vorstellungen über ein sicheres stetiges Normarbeitsverhältnis oder von Familie als einmaligem und unauflöslichem Lebensprojekt brüchig werden und keine Handlungsalternativen entwickelt werden können, kann Hoffnungslosigkeit entstehen, die unter Umständen den Nährboden für Erziehungs-, Sucht- oder Gewaltprobleme sowie politische Desorientierung darstellen kann.

Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen sind in besonderem Maße, der Gefahr von Ausgrenzungsprozessen ausgesetzt. Bereits zu Beginn ihres Lebenslaufs werden durch eingeschränkte Teilhabe an materiellen und immateriellen Ressourcen die Lebenschancen dieser Kinder begrenzt. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass arme Kinder und Jugendliche im Vergleich zu materiell Bessergestellten im Hinblick auf ihre erreichten Schul- und Berufsabschlüsse deutlich schlechter abschneiden. Nach Angaben des Mikrozensus 1998 besuchten von den 13- bis 14-jährigen Arbeiterkindern 58 % die Hauptschule, 26 % die Realschule und nur 11 % das Gymnasium. Von Beamtenkindern des gleichen Alters besuchten hingegen 13 % die Hauptschule, 24 % die Realschule und 58 % das Gymnasium. Besondere Problemlagen sind bei Schülerinnen und Schülern zu erwarten, welche die Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Studien belegen eine Zusammenhang zwischen fehlendem Schulabschluss, sozialer Herkunft und Nationalität der Jugendlichen. So hatten beispielsweise 16 % aller Schulabgänger ausländischer Herkunft 1998 keinen Hauptschulabschluss. Bei den deutschen Schulabgängern sind 8 % ohne Abschluss (Klaus Klemm, ). Die Zukunftschancen von Jugendlichen werden im wesentlichen durch den Übergang ins Berufsleben bestimmt. Für arme Jugendliche ist die Gefahr an dieser Schwelle zu scheitern wesentlich größer als für Jugendliche aus anderen Schichten. Mit einem misslungenem Übergang ins Berufsleben wächst auch das Risiko einer Verfestigung von Armut. Etwa ein Drittel der deutschen und über vier Fünftel der ausländischen Jugendlichen, die keinen Schulabschluss oder nur einen Sonderschulabschluss haben, sind ohne Berufsabschluss. Als eine alarmierende Entwicklung sollte wahrgenommen werden, dass der Anteil von jungen Menschen (zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr) ohne Berufsausbildung sich während der 1990er Jahre vergrößert hat. 1991 machte diese Gruppe laut Mikrozensus 11 % der Personen dieser Altersgruppe aus, bis 1998 stieg der Anteil der 20 bis 30jährigen ohne Berufsabschluss auf 15 % an; bei ausländischer jungen Menschen liegt dieser Anteil wiederum höher.

Verfestigung und "soziale Vererbung" von Armut sowie das Scheitern in Schule und beim Übergang ins Berufsleben sind vor allem dann zu beobachten, wenn problematische Sozialisationsbedingungen im Elternhaus bestehen, die Schule und später der Arbeitsmarkt ausgrenzend wirken, eine Einbindung in "abweichende" Peergruppen erfolgt und/oder öffentliche Instanzen problematische Entscheidungen treffen. Armutskreisläufe sind also Ergebnisse längerer und komplexer biographischer Entwicklungen (vgl. Hock u.a. 2000 sowie Helsper u.a. 1991).

Auch die sozialräumliche Segregation fördert die intergenerative Weitergabe von Armut. D.h. das Aufwachsen in Wohnquartieren, die meist weit entfernt von den Zentren der Mittelschichts-)Normalität sind, zeichnet soziale Ausgrenzungsprozesse vor. Eine soziale Benachteiligung findet hier schon zu Beginn des Lebensverlaufs statt, die eine selbstbestimmte Entwicklung, eine Anpassung an gesellschaftliche Normen und Werte sowie eine spätere sozial anerkannte Positionierung im Berufsleben schwächen.

Gerade Armut bei Kindern und Jugendlichen wirkt sich negativ auf das gesellschaftliche "Humankapital" aus: hierdurch wird sowohl die Zukunftsperspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch die der gesamten Gesellschaft verengt. Vor diesem Hintergrund bildet sich wissentlich und abweichend vom Sozialstaatsauftrag des Grundgesetztes und dem Postulat der Menschenwürde eine chancenlose Unterschicht heraus.

 

5. Reichtum für eine Minderheit

Über den Reichtum in Deutschland weiß man viel weniger als über die Armut. Die Vermögensstatistik enthält große Defizite. So fällt auch der Bericht der Regierung in diesem Teil eher spärlich aus, spärlicher als es sein müsste. Die für den Bericht von Dieter Eißel und Ulrich Huster angefertigte Expertise wird nur wenig, die Zahlen der Bundesbank werden gar nicht verwertet. Besonders fällt auf, dass nichts zu den steuerlichen Begünstigungen ausgeführt wird, von denen die Einkommen und Vermögen der Reichen begünstigt werden und die erheblich zur sozialen Ungleichheit beitragen.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Bei 200 % des Durchschnittseinkommens setzen viele Fachleute die Schwelle zum Reichtum an. 1995 – aus diesem Jahr stammen laut Regierungsbericht die letzten Zahlen – ergaben diese 200% ein Jahresbruttoeinkommen von 134.000 DM und ein Nettoeinkommen von 85.000 DM. Rund 2 Millionen Menschen konnten darüber verfügen. Allerdings geben diese Zahlen die Realität nur unvollständig wieder. Monatliche Einkommen von über 35.000 DM werden bemerkenswerter Weise von der zugrundeliegenden Stichprobe gar nicht erfasst.

Legt man die Einkommensteuerstatistik zugrunde, gab es auf das Jahr bezogen 27.230 Einkommensmillionäre, allerdings brutto gerechnet. Im Durchschnitt betrug ihr Jahreseinkommen 2,7 Millionen DM. Berücksichtigt man alle Steuern und Abgaben, sinkt die Zahl auf 12.707 (Regierungsbericht, S. 36). Auch diese Zahlen fallen viel zu niedrig aus. Gerade den Beziehern von hohen Einkommen stehen viele Möglichkeiten offen (Abschreibungen, Verlustzuweisungen etc.), ihr steuerpflichtiges Einkommen herunterzudrücken, so dass sie in der Einkommensteuerstatistik nicht mehr als Einkommensmillionäre erscheinen.

Obwohl die erfassten Einkommen viel zu niedrig liegen, kommt der Regierungsbericht zu der Schlussfolgerung, dass "die Ungleichheit der Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Westdeutschland 1973 bis 1998 tendenziell gestiegen (ist). Unter Einbezug der Haushaltsebene ergab sich eine relativ deutliche Zunahme der Ungleichheit..., die vorwiegend den unteren Einkommensbereich betraf. Als Folge der höheren Erwerbslosigkeit fiel die Ungleichheit in Ostdeutschland nach der Vereinigung höher aus. Bei der Betrachtung der Nettoeinkommen war eine im Zeitverlauf nachlassende Umverteilung zugunsten des unteren Einkommensbereiches festzustellen" (S. 42).

Hanesch/Krause/Bäcker haben ausgerechnet, dass 1998 die unteren 5% der Einkommensskala über 1,9% der gesamten Einkommen in Deutschland verfügen können, die oberen 5% dagegen über 12,5%, also über das 6,6-fache. Armut und Reichtum wachsen. Die soziale Spaltung vergrößert sich. Die staatliche Umverteilung zugunsten der Armen nimmt ab.

Nicht nur die Einkommen, sondern insbesondere die Vermögen tragen zum Wohlstand der Reichen bei. Nehmen wir etwa den Erwerb von Wertpapieren (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Investmentzertifikate): 1989 machte er bei Inländern 146,3 Mrd. DM aus. Im Jahr 1999 hatte er sich fast verfünffacht und betrug 712 Mrd. DM. Der überwiegende Teil davon entfällt auf die Reichen. Die unteren Einkommensschichten können sich Wertpapierkäufe nur sehr begrenzt leisten. Der Bestand an Nettogeldvermögen erhöhte sich allein im Jahre 1998 um 250 Milliarden DM. Das gesamte Nettogeldvermögen addierte sich 1998 in Deutschland zu einer Gesamtsumme von 5,3 Billionen DM auf und dürfte Ende 2000 an die 6- Billionengrenze herangekommen sein.

Zählt man das Eigentum an Immobilien und langlebigen Gebrauchsgütern hinzu, so wird 1999 nach Schätzung der Deutschen Bundesbank nach Abzug aller Schulden ein gesamtes Nettovermögen von 14,7 Billionen DM erreicht (Monatsbericht Juni 2000). 1990 waren das erst 8,4 Billionen DM. In 9 Jahren stieg also das Nettovermögen um 75%.

Der Regierungsbericht ignoriert diese Zahlen. Er setzt das gesamte Privatvermögen wesentlich niedriger an, in dem er wichtige Teile herausrechnet und das Immobilienvermögen zu niedrig einstuft. Die Definition des Privatvermögens lautet folgendermaßen: "Das Privatvermögen im engeren Sinne, d.h. das Kapitalerträge bringende und vererbbare Vermögen privater Haushalte, steht vielfach im Vordergrund des Interesses. Vermögensgleiche Ansprüche an die betriebliche Altersversorgung und an die staatliche soziale Sicherung (Sozialvermögen), langlebige Konsumgüter (Gebrauchsvermögen), Betriebsvermögen und Humankapital (die meist Grundlage für Arbeitseinkommen sind) sowie Bargeld und Guthaben auf Girokonten (die vor allem der kurzfristigen Kassenhaltung dienen) sind darin grundsätzlich nicht enthalten: Diese Abgrenzung des Privatvermögens erlaubt zwar keine umfassenden Aussagen über die Vermögensverteilung im weitesten Sinne, ist aber sachgerecht und zweckmäßig für die wichtige Frage nach dem angesparten und geerbten Geld- und Sachvermögen, das für die individuelle Vorsorge und Absicherung des Lebensstandards in den Wechselfällen des Lebens und im Alter zur Verfügung steht" (S. 44). Es ist nicht nachvollziehbar, Ansprüche an die betriebliche und staatliche Altersversorgung wegzulassen, welche die wichtigste Basis "für die individuelle Vorsorge und Absicherung des Lebensstandards... im Alter" darstellen, die Lebensversicherungen dagegen einzubeziehen. Vollkommen unsinnig ist es, "langlebige Konsumgüter" wie Schmuck, Autos, Antiquitäten, Yachten und Privatflugzeuge, also gerade die sichtbarsten Insignien des Reichtums, nicht mitzuzählen. Ebenso ist unverständlich, weshalb das "Betriebsvermögen" unberücksichtigt bleibt, aus dem ja nicht nur die Erträge stammen für die "individuelle Vorsorge und Absicherung des Lebensstandards", sondern das eine Hauptquelle zu weiteren Vermehrung der privaten Vermögen darstellt. An anderer Stelle (S. 60), aber nicht in die Rechnung einbezogen, wird für die Personenunternehmen ein "Produktivvermögen" von 1,9 Billionen DM, Eigen- und Fremdkapital umfassend, bzw. von 1,0 Billionen DM (nur Eigenkapital) angegeben. Bargeld und Giroguthaben nicht einzubeziehen, mag noch einleuchten. Aber nicht alles dient der "kurzfristigen Kassenhaltung". Immerhin erreicht der Bargeldumlauf im März 2001 234 Milliarden DM und der täglich fällige Bestand an Einlagen bei den Banken 851 Milliarden DM (Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2001, S. 11). Von diesen Beständen dürfte sich ein nicht unerheblicher Teil als dauerhaft erweisen.

Auf diese Weise kleingerechnet ergibt sich ein Privatvermögen von insgesamt 8,2 Billionen DM im Jahr 1998. Die von der Bundesbank registrierte Zahl für dieses Jahr beträgt 14,0 Billionen DM, liegt also um 71% höher. Allein für die Immobilien stellt die Bundesbank einen Gesamtwert von 7,3 Billionen DM fest. Bedenkt man die geringe Differenz zum Gesamtvermögen des Regierungsberichts (0,9 Billionen), dann lässt das auch auf viel zu niedrige Wertansätze für die Immobilien im Regierungsbericht schließen. Offensichtlich sind dort keine Marktwerte verwandt worden.

Die Verteilung dieses Reichtums ist äußerst ungleich. Die vermögendsten 10% der Haushalte in Westdeutschland verfügten nach dem Regierungsbericht 1998 über 42% des Privatvermögens, während den unteren 50% nur 4,5% gehörten. In Ostdeutschland sind die Unterschiede noch gravierender (S. XVII). Das heißt aber auch, dass sich die Kleinrechnung des Privatvermögens in erster Linie als eine künstliche Verminderung des Reichtums der oberen 10% auswirkt, der Abstand zwischen den unteren und den oberen 10% also in Wirklichkeit noch viel größer ist. Trotz dieser Einschränkung ist er immer noch immens. Die unteren 20 % sind durchschnittlich mit 4.000 DM verschuldet, während die oberen 20% über ein Nettovermögen von durchschnittlich 804.000 DM pro Haushalt verfügen (Regierungsbericht, S. 45). Noch deutlicher fallen die Unterschiede zwischen den unteren und den oberen 10% aus. Ein durchschnittliches Minus von 10.500 DM pro Haushalt steht einem Durchschnittsvermögen von 1,1 Millionen DM gegenüber (Regierungsbericht, S. 55). 1,5 Millionen Vermögensmillionäre gab es 1998, etwa das 6-fache der Zahl von 1978 (ebenda, S. 64). Bei kompletter Vermögensrechnung wären es noch mehr. Andererseits war 1998 eine Million wegen der Inflation nicht mehr so viel wert wie 1978. Doch auch in diesen Zahlen wird das enorme Wachstum des Reichtums der oberen Schicht deutlich.

Schulden bringen Arme in hoffnungslose Situationen, weil sie kaum eine Chance haben, sie wieder abzubauen, es droht im Gegenteil die weitere Verschuldung. Der Regierungsbericht redet von 2,8 Millionen Fällen, in denen die Betroffenen zahlungsunfähig, also überschuldet sind (S. 69). Ändert sich das nicht grundlegend, dann wird der Unterschied zwischen arm und reich weiter wachsen. Die Einkommen aus den Vermögen erlauben eine weitere Anhäufung von Vermögen. Das Vermögenseinkommen erreichte 1998 302 Milliarden DM (Regierungsbericht, S. 53). Die Vermögenswerte steigen bei kluger Anlage langfristig. Deshalb ist die Schlussfolgerung des Regierungsberichtes, wonach "die Ungleichheit der Vermögen... dank staatlicher Förderung im Trend abgenommen hat", in dieser Allgemeinheit falsch. Sie mag für die Relation der mittleren zu den hohen Vermögenslagen stimmen, auch wenn statt der zu niedrig angesetzten Zahlen die tatsächlichen Werte verwandt würden. Für die Relation zwischen Armen und Reichen, auf die es hier in erster Linie ankommt, gilt sie auf keinen Fall. Genau das Gegenteil ist richtig.

Steuerpolitik für die Reichen

Es lässt sich zeigen, dass wie in Deutschland in allen OECD-Ländern die reale Steuerlastverteilung ungerecht ist. Dies erklärt das Auseinanderfallen zwischen Armut und Reichtum in den Gesellschaften. Allerdings ist es heutzutage nicht mehr richtig, Armut auf die Ungerechtigkeit der Steuerlastverteilung zurückzuführen. Die Armen sind nicht arm, weil sie eine erdrückende und die wirklich Reichen eine im Verhältnis zu ihrer Steuerkraft zu vernachlässigende Steuerlast zu tragen haben. Die entscheidende Frage ist, ob durch staatliche Abschöpfung von Steuerverteilungsspielräumen die Mittel zur Finanzierung einer wirksamen Politik gegen Armut gewonnen werden können.

Weder die Steuer- noch die Sozialpolitik, auch nicht die zaghaften Ansätze einer Vermögenspolitik (Volksaktie, steuerbegünstigtes Sparen) haben in den letzten Jahrzehnten die wachsende soziale Kluft überbrücken können. Im Gegenteil: die Steuerpolitik begünstigte eindeutig die weitere Anhäufung des Reichtums einer Minderheit. Das geschah bislang vor allem auf folgende Weise:

  • Abschaffung der Börsenumsatzsteuer

  • Niedrigwerte bei der Bemessung der Vermögen für die Vermögensteuer

  • Abschaffung der Vermögensteuer

  • Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer

  • Senkung der Spitzensteuersätze für hohe Einkommen

  • Senkung der Sätze für die Körperschaftsteuer

  • Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne mit Wertpapieren, die nach zwölf Monaten Besitz wieder verkauft werden

  • eine große Zahl von Möglichkeiten, etwa durch Sonderabschreibungen, das zu versteuernde Einkommen bzw. den zu versteuernden Gewinn herunter zu setzen

  • legale Steuerflucht in Länder, in denen niedrigere Steuern zu zahlen sind als in Deutschland

  • keine nachdrückliche Verfolgung von Steuerhinterziehung

Die bisher von der rot-grünen Regierung verabschiedete und in zwei Paketen zusammengeschnürte Steuerreform verschärft diese unsoziale Steuerpolitik noch. Zwar werden alle Einkommensgruppen steuerlich entlastet. Der Spitzensteuersatz sinkt von ursprünglich 53% 1999 auf 42% vom Jahre 2005 an. Ebenfalls um fast 11 Prozentpunkte sinkt auch der sogenannte Eingangssteuersatz, also der niedrigste Steuersatz für geringe Einkommen. Er fällt von 25,9% auf 15%. Was vordergründig wie eine Gleichbehandlung aussieht, entpuppt sich jedoch schnell als Ungleichheit großen Ausmaßes: Haushalte mit einem Ehepaar und zwei Kindern sparen pro Jahr 1.200 DM, wenn sie ein Einkommen bis zu 30.000 DM erhalten (Anhang 6). Alleinstehende mit einem Kind sparen 600 DM bei einem Jahreseinkommen bis zu 20.000 DM. Bei einem Einkommen bis zu 30.000 DM erhöht sich die Ersparnis auf 1.547 DM (Anhang 7). Reiche mit einem Jahreseinkommen von 500.000 DM werden dagegen um 41.144 DM entlastet (Vorwärts vom September 2000). Sie profitieren nicht nur von der Senkung des Spitzensteuersatzes, sondern ebenso von der schrittweisen Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und von der Senkung des Eingangssteuersatzes. Einkommensmillionäre werden 108.264 DM einsparen. Es wird eingewandt, dass gleichzeitig die Möglichkeiten eingeschränkt werden, durch vielerlei Maßnahmen das steuerpflichtige Einkommen zu senken. Das gilt aber hauptsächlich für Personenunternehmen, die Einkommensteuer zu zahlen haben. Es bleiben für die Bezieher hoher Einkommen genügend Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden. Man rechnet bei der Einkommensteuer mit einer enorm hohen Mindereinnahme von 51,9 Milliarden DM im Jahre 2005 aufgrund der steuerlichen Entlastungen, die zum großen Teil den Reichen zugute kommen. Außerdem werden besonders die Teilhaber der großen Kapitalgesellschaften davon profitieren, dass der Körperschaftsteuersatz, der auf ihre Gewinne erhoben wird, auf ein sehr niedriges Niveau heruntergesetzt wird. Bislang mussten 30% für einbehaltene und 40% für ausgeschüttete Gewinne entrichtet werden. Nun wird der Steuersatz einheitlich auf nur noch 25% abgesenkt. Einschließlich der Gewerbesteuer ergibt sich dann ein Steuersatz auf Gewinne von 38%. Das waren in früheren Zeiten einmal über 70%.

Besonders reichtumsfördernd wirkt sich auch die unzureichende Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf dem Aktienmarkt aus. In den vergangenen Jahren konnte man in kurzer Zeit sein Aktienvermögen durch Kurssteigerungen verdoppeln oder gar verdreifachen. Lag der Verkauf der Aktien früher ein halbes Jahr nach dem Ankauf, so mussten die entstandenen Gewinne überhaupt nicht versteuert werden. Heute hat man diese Frist auf ein Jahr heraufgesetzt. Weiterhin ist also von einem zusätzlichen Einkommen aus Aktiengewinnen nach dieser Frist kein Pfennig Steuern zu zahlen, obwohl diese Gewinne arbeitslose Einkommen darstellen und die finanzielle Leistungsfähigkeit erhöhen. Gewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden, sind darüber hinaus neuerdings nur zur Hälfte zu versteuern.

Abzulehnen ist auch die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne auf den Verkauf von Anteilen zwischen Kapitalgesellschaften, zumal dieses Privileg den Inhabern von Personalgesellschaften nicht in diesem Umfang gewährt wird. So werden überdies Fusionen der grossen Kapitalgesellschaften begünstigt, bei denen in der Regel tausende von Arbeitsplätzen vernichtet werden.

Immer wichtiger für die Entstehung von Reichtum wird die Vererbung von Vermögen. Was in der Nachkriegszeit über die vielen Jahre angesammelt wurde, wird jetzt an Ehepartner und Kinder weitergegeben. Zwar wurde 1997 die Erbschaftsteuer erhöht (l % ab 500.000 DM; 9% ab 1 Million, 17% ab 5 Millionen, 18% ab l0 Millionen), aber zugleich die Freibeträge enorm heraufgesetzt. Für den erbenden Ehegatten sind 600.000 DM steuerfrei, bei Kindern sind es immerhin 400.000 DM. Immobilien werden jetzt bei der Berechnung der Steuer zwar höher bewertet als früher. Die zugrundegelegten Werte machen aber immer noch weniger als den tatsächlichen Wert aus, nämlich je nach Mieteinnahmen 50 bis 73% des auf dem Markt erzielbaren Preises. Die Vererbung von Immobilienbesitz wird so gegenüber der Vererbung von Geldanlagen bevorzugt. Wegen der Erhöhung der Freibeträge und der Unterbewertung des Immobilienvermögens ist daher das Aufkommen der Erbschaftsteuer seit einigen Jahren rückläufig, obwohl die vererbten Vermögen jährlich zunehmen. Derzeit werden etwa 300 Milliarden DM jährlich an Vermögenswerten vererbt.

Die Börsenumsatzsteuer wurde 1991 abgeschafft. Diese Ungleichbehandlung des Umsatzes von Waren und Dienstleistungen auf der einen Seite (diese werden mit der Mehrwertsteuer belegt) und Kapital auf der anderen Seite ist nicht zu rechtfertigen, zumal diejenigen, die auf den Finanzmärkten agieren, in der Regel über eine überdurchschnittliche steuerliche Leistungsfähigkeit verfügen.

Das sind nur die wichtigsten Privilegien der Reichen und des in ihren Händen befindlichen Kapitals.

Das deutsche Steuersystem hat im Laufe der Jahre zu einer großen Verschiebung in der Verteilung der Steuerlasten geführt. Die Lohnsteuer trägt einen wesentlich höheren Teil der Staatsfinanzen als alle Unternehmenssteuern, die Kapitalertragsteuern und die veranlagte Einkommensteuer zusammen. "Noch zu Beginn der achtziger Jahre lag der Anteil der Gewinnsteuern von dem Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen bei 37%. Gegenwärtig beträgt die Steuerquote durchschnittlich nur noch 20%. Manche Unternehmen zahlen keine oder kaum noch Steuern, nicht nur, weil sie Gewinne meist völlig legal z.B. an die Muttergesellschaften oder an üppig ausgestattete Finanzierungsgesellschaften bzw. Briefkastenfirmen in den rund 37 Steueroasen auf dieser Welt verlagern", so D. Eißel und U.Huster in ihrer Expertise für den Regierungsbericht (S. 71 f.). Der Umfang der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ist in den letzten Jahren wieder angestiegen, erreicht aber zusammen mit der Gewerbesteuer und den Kapitalertragsteuern 1999 immer noch nicht mehr als 19,1% des gesamten Steueraufkommens, während die Lohnsteuer mit 31%, die Umsatzsteuer mit 32,6% beteiligt sind. Berücksichtigt man, dass die Umsatzsteuer, alle speziellen Verbrauchsteuern, die Versicherungsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Ökosteuer von allen getragen werden, also auch von den Beziehern niedriger Einkommen, dann stellt sich heraus, dass die Lohnabhängigen und die Erwerbslosen den bei weitem größten Teil des Steueraufkommens aufzubringen haben. Diese soziale Schieflage wurde durch die Steuerreformen der rot-grünen Koalition weiter verschärft.

 

3. Kapitel:
 
Politik gegen die Armut

 

Das oberste Ziel der Politik gegen Armut ist, ein menschenwürdiges Leben und die gesellschaftliche Teilhabe Aller zu ermöglichen. Um die staatlichen Mittel zur Finanzierung der Politik gegen die Armut zielgerecht einzusetzen, muss die Art und Weise, wie die Leistungen gewährt werden, überprüft werden.

Eine systematische und konsequente Poltitik gegen die Armut fehlt bisher. Das wird auch nicht durch die Aussagen des Armutsberichts, sie habe "erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Armutsrisiken zu minimieren und die soziale Ausgrenzung zu verhindern" widerlegt. Eine wirksame Politik gegen Armut muß den differenzierten Armutserscheinungen angemessen sein. Sie muss vor allem in zwei Richtungen angelegt sein:

Sie muss die menschenwürdige materielle Existenz der Menschen sichern, die bisher unter der Armutsgrenze leben, und sie muss die notwendige Infrastruktur dort aufbauen, wo die Menschen leben, d.h. in der Sozialräumlichkeit der Regionen und Kommunen. Zur Finanzierung dieser Politik müssen gesellschaftliche Finanzierungsspielräume sowohl durch die Steuerpolitik als auch durch die zielgenaue Überprüfung der staatlichen Subventionen ausgeschöpft werden. Um die staatlichen Mittel zur Finanzierung der Politik gegen die Armut effizient einsetzen zu können, muss die Organisation der Leistungsgewährung garantiert werden.

 

1. Materielle Existenzsicherung

Grundsätzlich muss für alle Erwerbsfähigen gelten, dass sie ihren Lebensunterhalt zu menschenwürdigen Bedingungen und auch ihre soziale Sicherheit gegenüber den grossen Lebensrisiken Krankheit, Invalidität, Altersarmut, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit zu existenzsichernden Bedingungen erarbeiten können. Für die Fälle, in denen das nicht gelingt, muss eine solidarische Gesellschaft andere Formen der Existenzsicherung garantieren. Deshalb muss wirksame Politik gegen Armut sowohl aktive Arbeitspolitik gegen Armut betreiben, als auch Instrumente entwickeln, die eine Grundsicherung für alle ermöglichen.

Aktive Arbeitspolitik gegen die Armut

Die Hoffnungen, wegfallende industriellen Arbeitsplätzen durch solche im Dienstleistungsbereich zu ersetzen, haben sich nur zu einem geringen Teil erfüllt. Auch sind der Erschließung neuer Arbeitsfelder systemimmanennte Grenzen gesetzt. Deshalb kommt angesichts erneut wachsender Arbeitslosenzahlen der Umverteilung von Arbeit weiterhin eine zentrale Bedeutung zu. Die anhaltende Vernichtung von Arbeitsplätzen lässt Formen beschäftigungssichernder Arbeitszeitverkürzung dringend geboten erscheinen. Dabei müssten die Gewerkschaften, um die beschäftigungspolitischen Effekte nicht verpuffen zu lassen und die Einkommenseinbußen für die unteren wie mittleren Einkommen zu minimieren, flankierende Regelungen zur Verhinderung von Leistungsverdichtung und Formen eines sozial gestaffelten Lohnausgleichs erreichen. Einen Ansatz dazu bildet z.B. der niedersächsische Metalltarifvertrag zur Beschäftigungsförderung, der einen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierten Fonds zur Finanzierung eines Teillohnausgleichs für die Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verkürzen, bereitstellt.

Auf der Ebene staatlicher Administration ist z.B. der Überstundenabbau durch die Bundesanstalt für Arbeit zu forcieren. Ein positives Beispiel dafür ist das Modell des Neuwieder Arbeitsamtes, durch gezielte Ansprache von Betrieben mit vielen Überstunden und die Bereitstellung eines Pools geeigneter Arbeitskräfte Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen.

Neben diesen Überlegungen zur Verhinderung der Entstehung von Armut durch Arbeitslosigkeit geht es uns im Weiteren vor allem darum, die Frage zu beantworten, welche arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen geeignet sind, Personengruppen mit Einkommen im erweiterten Armutsbereich aus ihrer prekären Situation herauszuführen. Besonderes Augenmerk verdienen die Jugendlichen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung, die keinen Zugang zu existenzsichernder Arbeit gefunden haben, ebenso alleinerziehende Mütter, die oft wegen fehlender Betreuung ihrer Kinder oder fehlendem Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen keine Beschäftigung finden und deshalb voll auf die Sozialhilfe angewiesen sind, oder die Kleinverdienerfamilien mit mehreren Kindern, die Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe haben.

Für diese Gruppen ist zeitnahe Hilfe dringend erforderlich, da ihre soziale Lage die Gefahr birgt, sich auf die Dauer zu verfestigen. Misserfolge beim Versuch, existenzsichernde Arbeit zu finden, unterhöhlen die personalen und sozialen Kompetenzen. Sie werden verlernt und müssen in einem aufwendigen Wiedereingliederungsprozess reaktiviert werden. Da hilft auch eine qualifizierte Auswegberatung, selbst bei Zusammenarbeit der beteiligten Ämter wie dem Arbeitsamt, dem Jugendamt und dem Sozialamt, wenig, wenn die angebotene Arbeit nicht existenzsichernd, unterhalb des erworbenen Qualifizierungsniveaus ist und vielleicht unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt. Hauptursache für diese Situation ist eine Fehlsteuerung an der Sozialhilfeschwelle. Da die Sozialhilfe keine nennenswerte Einkommenszuwächse erlaubt, weil sie oberhalb der Sozialhilfe zu fast identischen Kürzungen führen, ergibt sich beispielsweise für einen verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern, der wegen niedrigen Einkommens auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen ist, dass er netto nicht mehr hat, ob er nun 1.200 oder 2.700 im Monat nach Hause bringt.

Einfache Tätigkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen attraktiv gemacht werden, ohne das bestehende Tarifgefüge in Richtung eines Niedriglohnsektors zu verändern. Der Ansatzpunkt für eine Veränderung sollte die Höhe der Sozialabgaben sein. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Teilzeitarbeit: liegt der Verdienst nur eine Mark über dem Grenzwert von 630 DM, schlagen die Sozialabgaben in voller Höhe auf das Nettoeinkommen durch. Erst wenn ein Mechanismus gefunden ist, der den gleitenden Übergang in sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen vorsieht, werden solche Stellen nachgefragt und geschaffen werden. Deshalb sollte die Unterstützung von Geringverdienern an der Schwelle zur Sozialhilfe durch Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und durch einen Zuschlag zum Kindergeld allgemein eingeführt werden, wie sie zur Zeit in Rheinland-Pfalz als Modellversuch praktiziert wird (Frankfurter Rundschau vom 3.5.2001). Dort werden Kleinverdienerhaushalte bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.417 DM im Monat bei den Sozialabgaben entlastet. Bei Alleinstehenden ohne Kinder liegt die Einkommensgrenze bei 1.742 DM; den Kindergeldzuschlag von 150 DM pro Kind erhalten Kleinverdienerfamilien und Alleinerziehende bei angepassten Einkommensgrenzen. Durch die höheren Nettoeinkommen überschreitet eine Familie mit zwei Kindern die Sozialhilfeschwelle bereits bei einem Bruttoerwerbseinkommen von 2.000 DM. Bisher war dazu ein Bruttoerwerbseinkommen von 2.700 DM erforderlich. Da die Entlohnung in die tariflichen ortsüblichen Bedingungen eingepasst ist, wird kein zusätzlicher Niedriglohnsektor geschaffen.

Wichtig ist, dass die Zuschüsse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sofort wirksam werden. Die Finanzierungsfähigkeit durch den Staat ist durch die Beschränkung auf die Gruppe der Kleinverdiener und dort im Besonderen auf die Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter zu gewährleisten als bei anderen Modellen. Es ist zu erwarten, dass die neuen Beschäftigungsverhältnisse vor allem aus der Geringfügigkeit, aus der Schattenwirtschaft und bei bisher unbesetzten Arbeitsplätzen entstehen. Der Vorschlag verträgt sich durchaus mit anderen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik und ist bei prekären Armutslagen besonders wirksam.

Das JUMP-Programm zum Abbau der Jugenderwerbslosigkeit könnte bei einer Verlängerung noch wirksamer die Zahl der erwerbslosen Jugendlichen verringern. Immerhin haben die bisher aufgewendeten 3,9 Milliarden DM dazu beigetragen, dass die Jugenderwerbslosigkeit von 11,8% im Jahre 1998 auf 9,5% im Jahre 2000 abgenommen hat. Auch wenn das der niedrigste Stand seit 1992 ist, muss hier jedoch noch entschieden mehr getan werden.

Politik für eine soziale Grundsicherung

Die stetige Erwerbsbiografie als Basis der Existenzsicherung bei Invalidität und Alter ist vor allem bei Frauen, aber auch bei der heranwachsenden Generation von Versicherten eher die Ausnahme als die Regel. Die Folge sind Armutsrisiken für die Betroffenen.

Besondere Lebenslagen wie Kindererziehung, Ausbildung, Behinderung oder Arbeitslosigkeit fordern Gesellschaft und Politik heraus, diese nicht zu einem Armutsrisiko werden zu lassen. Das Postulat der Menschenwürde und des sozialen Rechtsstaat machen die Existenzsicherung zu einem sozialen Rechtsanspruch, der - wie wir es gezeigt haben - durch das Bundessozialhilfegesetz nicht eingelöst wird. Es ist deshalb notwendig, dauerhaft wirksame Instrumente zu entwickeln, die durch Geldtransfer die individuelle Existenzsicherung ermöglicht. In das Altersicherungssystem sollte eine deutlich oberhalb der Armutsgrenze liegende Grundsicherung eingebaut werden.

Von Altersarmut sind vor allem alleinlebende Frauen, überwiegend Witwen, betroffen. Die jüngste Rentenreform (2000/2001) umfasste insgesamt ein Bündel von Maßnahmen, darunter eine Reform der Alterssicherung von Frauen und der Hinterbliebenenrenten sowie die Einführung der steuerfinanzierten bedarfsorientierten Grundsicherung (vgl. Viebrok / Himmelreicher 2001: 28f.). Sie gewährt ab 1. 1. 2003 Leistungen bei Minderung der Erwerbsfähigkeit und bei einem Alter ab 65 Jahren. Das Niveau der bedarfsorientierten Grundsicherung bewegt sich in Höhe der Sozialhilfe (maßgebender Regelsatz nach dem BSHG) zuzüglich 15% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes (§ 3 GSiG). Auf die Grundsicherung werden das eigene Einkommen (z.B. die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und das Vermögen des Anspruchsberechtigten und seines Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet. Im Gegensatz zur Sozialhilfe ist der Regress gegenüber Eltern und Kindern ausgeschlossen, wenn die Summe ihrer jährlichen Einkünfte niedriger ist als 100.000 Euro.

Ab 2003 dürfte die bedarfsorientierte Grundsicherung die Einkommensarmut solcher alter Menschen verhindern, die diese Leistung beantragen. Sogenannte "verschämte" Altersarmut wird allerdings nicht bekämpft. Wegen der im Alter hohen Kosten für z.B. Mobilität und Gesundheit ist zu bezweifeln, ob ein geringfügig über der Armutsgrenze liegendes Einkommen ein würdiges Dasein älterer Menschen ermöglicht. Insofern ist eine armutsfeste garantierte Grundsicherung im Alter notwendig, deren Höhe sich unabhängig von der gewählten Lebensform, d.h. ohne Regress auf mögliche Lebenspartner, an der am Einkommensmittelwert orientierten Armuts-Schwelle bemisst. Armutsfeste Grundrenten existieren seit langem in Australien, in Dänemark und in den Niederlanden (vgl. Hinrichs 2001).

Die aus Steuermitteln zu finanzierenden Systeme zur Unterstützung in den benannten Lebenslagen sollten nach dem Prinzip der Negativsteuer in eine einheitliche existenzsichernde Geldleistung umgewandelt werden.

Besondere Bedeutung erhält eine solche Reform für die Zukunft der Sozialhilfe. Durch die Einbeziehung verallgemeinerbarer Lebenslagen in die existenzsichernde Negativsteuer kann dem Sozialhilfegesetz seine ursprüngliche Funktion des Auffangnetzes für besondere individuelle Lebenslagen wiedergegeben werden. Die damit verbundene Entlastung kann auf kommunaler Ebene die zum Aufbau einer den Betroffenen nahen Unterstützungsstruktur notwendigen Finanzierungsmittel freimachen. Existenzsicherung und Ausgleich der Risiken bestimmter Lebenslagen geben auch die Möglichkeit einer gerechteren Gestaltung des Steuerrechts gegenüber den höheren Einkommen, denen Gestaltungsmöglichkeiten wie Kinderfreibeträgen, Ausbildungsfreibeträgen usw. zur Verfügung stehen.

 

2. Politik der sozialen Unterstützung für Arme

Es ist eine zynische gesellschaftliche Fehlorientierung, wenn der neoliberale Mainstream unter den Leitbegriff der "individuellen Freiheit" die Konkurrenz der "Arbeitskraftunternehmer" und die Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel zum Imperativ der "new economy" und des gesellschaftlichen Zusammenlebens erhebt. In diesem Kontext wird Chancengleichheit als rechtliche Gleichheit im Zugang zur Legitimationsformel des "aktivierenden Sozialstaates", wie er die Programmdebatte der SPD bestimmt, für eine die Schwachen ausgrenzende Konkurrenz der Starken. Für eine Politik der Armutsbekämpfung ist es erforderlich, Solidarität und Gerechtigkeit als Leitbegriffe zu bestimmen, an denen Politik zu messen ist. Chancengleichheit kann unter diesen beiden Aspekten nur entfaltet werden, wenn die Gesellschaft die im Wettbewerb Benachteiligten unterstützt und die dafür erforderliche Infrastruktur bereitstellt, finanziert und die Beteiligung der Betroffenen als autonome Persönlichkeiten in die inhaltliche Bestimmung der Formen und Qualitäten anstrebt.

Insofern umfasst eine Politik gegen die Armut neben der unverzichtbaren Existenzsicherung durch die Verbesserung der Einkommen die gesellschaftliche Solidarität von Institutionen und Initiativen, die den Betroffenen nahe sind und deren Mitbestimmung fördern.

Armutsbekämpfung in sozialen Räumen

Die Bundesregierung hat mit ihrem Programm "Soziale Stadt" die Tür zur sozialräumlichen Betrachtung besonderer Problemlagen aufgestoßen. Das Programm beabsichtigt, städtebauliche Entwicklungen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf einzuleiten, welche die Gestaltung des sozialen und ökologischen Umfeldes dieser Stadtteile in den Mittelpunkt stellen. Neben der Verbesserung der Wohnverhältnisse geht es um den Ausbau der Infrastruktur durch Stadtteilzentren, Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung in Schulen, Spielplätze, Jugendeinrichtungen, wirtschaftliche Tätigkeiten, die den Potentialen des Stadtteils angemessen sind, menschengerechte Verkehrgestaltung und präventive Sicherheitsprojekte. Die Ausstattung des Programms mit 300 Millionen DM pro Jahr bis 2003 reicht bei weitem nicht aus. Auch die Mittel für gemeinwesenorientierte Sozialarbeit sind mit 15 Millionen DM im Jahr viel zu knapp bemessen. Aber das Programm kann einen sozialpolitischen Perspektivwechsel einleiten, der sich übrigens mit Intentionen von Programmen der Europäischen Union wie dem Projekt URBAN ergänzt. Auch das "gender-mainstreaming" als quer zu den Fachzuständigkeiten integrierte Gleichstellungsinitiativen der Geschlechter zu initiieren, stützt diesen Perspektivwechsel. Es geht nicht mehr um klientelgebundene zentrale Förderprogramme und bürokratieträchtige Umsetzung, sondern um die Bereitstellung von Mitteln, um sozialen Bedarf im kommunalen oder regionalen Umfeld unter Beteiligung aller Akteure zu definieren und zu befriedigen.

Der Bundes- und der Landesebene obliegen die gesetzliche Rahmensetzung, durch die durch gleichwertige Angebote die soziale Versorgung der Bevölkerung erreicht werden soll, sowie die finanzielle Ausstattung mit Mitteln, die grundsätzlich komplementär angesetzt werden sollen. Die Steuerung erfolgt in einem partizipativen Prozess auf regionaler Ebene. Dabei können soziale Räume je nach Sicherstellungsbereich enger oder weiter definiert werden.

Instrumente der Steuerung sind eine integrierte soziale Bedarfsplanung unter Beteiligung sozialer Akteure, Zielvereinbarungen zur Umsetzung und Qualitätssicherung und Berichtswesen zur Evaluierung der beschlossenen Projekte. Es bleibt die staatliche Verantwortung für die Sicherstellung der Dienstleistungen zur Bedarfsdeckung, aber die Bereitstellung der Dienstleistung sollte gesellschaftlich geregelt werden. Dabei ist der jeweilige regional organisierte öffentlich geförderte Arbeitsmarkt mit einzubeziehen. Besondere Bedeutung kommt einer beratenden und unterstützenden kommunalen Infrastruktur für besondere Problemlagen zu.

Das gilt für die notwendige Entwicklung einer Dienstleistungsstruktur für alte Menschen genau so wie für familienergänzende Formen der Unterstützung im Erziehungs- und Bildungsbereich und vor allem für die Durchsetzung des Präventionsprinzips für unterschiedliche Gefährdungslagen.

Für den Bereich der Unterstützung alter Menschen als einer Gruppe, deren Gefährdung neben der Altersarmut vor allem in der Vereinsamung und der fehlenden gesellschaftlichen Hilfe bei zunehmender Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit liegt, ist eine Altenhilfeplanung von besonderer Bedeutung. Es geht dabei um den Aufbau einer integrierten Hilfestruktur, die den Menschen als Ganzes im Blick hat und die Fehler der Pflegeversicherung vermeidet, den alten Menschen als Addition von zunehmenden Defiziten, die spezifische Verrichtungen auslösen, die von der Bürokratie der Pflegekassen genehmigt und kontrolliert werden, zu verstehen. Nur so kann auch die oft nicht auf das Wohlergehen des ganzen Menschen ausgerichtete Versorgung in den Altenheimen verbessert werden. Zu betonen ist, dass die Pflegekräfte und Heimleitungen am meisten unter den strukturbestimmenden Gesetzesvorgaben leiden und ihre Arbeitsstellen wegen der unbefriedigenden Arbeitsbedingungen häufig nach nur wenigen Jahren aufgeben.

Bildung und Betreuung

Ob Armutskreisläufe für Kinder durchbrochen werden können, hängt insbesondere von Förderstrukturen im Bildungs- und Erziehungsbereich ab. Hierzu verweisen wir auf die Befunde des Bund-Länder-Forums, nach denen die soziale Ausgrenzung im Bereich der Bildung immer dramatischer wird. Die Aufgabe von Bildungspolitik müsse demnach sein, soziale Zugangsbarrieren schon vom Kindergarten an abzubauen. Das Forum gründet seine Forderungen unter anderem auf solche Zahlen: Neun Prozent aller Jugendlichen haben keinen Schulabschluss und 15 Prozent aller Jugendlichen und 40 Prozent der ausländischen Jugendlichen haben keine ordentliche Berufsausbildung. Das Forum sieht einen direkten Zusammenhang zwischen Benachteiligung in der Bildung und Zugehörigkeit zu sozialen Milieus von Familien in prekären Lebenslagen. Um Benachteiligung abzubauen, muss die individuelle Förderung bereits früh beginnen. Doch sowohl bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen wie in Grundschulen liegt Deutschland nach den Befunden des Forums im europäischen Vergleich weit hinten.

Analysen aus der Bildungsforschung und der Lernpsychologie belegen, dass die Förderung am Anfang der Bildungsbiografie im Vorschul- und im Schulbereich die höchste Wirkung erzielen kann, die Nachteile aufgrund der Zugehörigkeit zu "niedrigeren" sozialen Milieus ausgleichen kann. Eine solche Förderung hilft insbesondere der Integration von Kindern ausländischer Herkunft, von denen 16 Prozent keinen allgemeinbildenden Schulabschluss haben.

Außerdem wissen wir aus der Arbeitsmarktforschung, dass fehlende Betreuung der Kinder das schwerwiegendste Zugangshindernis für Frauen zum Arbeitsmarkt darstellt. Deshalb plädieren wir für Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen. Allerdings reicht eine bloße Zurverfügungstellung einer ausreichenden Zahl an Plätzen nicht aus. Investiert werden muss auch in die Qualität der Erziehung und Bildung.

Im Bereich der Frühpädagogik ist man im europäischen Ausland viel weiter als bei uns, stellt das Forum Bildung fest. Deshalb muss das Ausbildungsniveau von Erzieherinnen und Erziehern angehoben werden. Neben Österreich ist Deutschland das einzige Land in Europa, das Erzieherinnen nicht an Hochschulen ausbildet.

Was jüngere Schüler angeht, liegen in Deutschland die Ausgaben weit unter dem Durchschnitt der OECD-Länder, bei Ausgaben ab der Sekundarstufe II jedoch über dem OECD-Durchschnitt. Andere Länder geben für die jüngeren Schüler mindestens 50 Prozent mehr aus. In der Schule aber, die nach unserer Auffassung eine Ganztagsschule sein sollte, und zuvörderst in der Grundschule, werden die Weichen für die Zukunftschancen von Kindern gestellt. Dem Anspruch, alle Lernpotenziale zu fördern, wird am ehesten die Gesamtschule gerecht. Sie bietet den größten Raum zur Bildung von sozialen Lerngruppen, aus denen sich die Schüler weiterentwickeln können. Das traditionelle dreigliedrige Schulsystem in der Sekundarstufe I ist zu unflexibel und schafft Bildungssackgassen vor allem für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler.

Die Förderung von Erziehung und Bildung muss subsidiär durch Bündelung von Finanzströmen getragen werden, die zum einen aus dem Bildungssystem und zum anderen aus dem Sozialsystem kommen. Diese politische Intervention ist auch deswegen unverzichtbar, weil Familien, die in Armutskonstellationen leben, keine Ersparnisse für Bildungskosten haben und die notwendige materielle Besserstellung dieser Familien zunächst den Nachholbedarf an notwendigen Konsumgütern decken muss. Die wesentlich bessere Ausstattung der defizitären Bereiche des Bildungswesens ist die wichtigste Investition in eine zukunftsfähige und gerechte Gesellschaft.

 

3. Effizienz und Zielgenauigkeit einer Politik gegen die Armut

Eine Politik gegen die Armut bedeutet mehr politische Verantwortung des Staates für Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt. Da ein ärmerer Staat dieser Verantwortung nicht gerecht werden kann, ist die Forderung Ausschöpfung von Finanzierungsspielräumen wichtiger Bestandteil dieses Memorandums. Damit verbunden ist für diejenigen, die dies fordern, die Verpflichtung, sich für den effizienten Einsatz gesellschaftlicher Ressourcen einzusetzen und gesetzliche Regelungen und Organisationsstrukturen, die diesem Ziel entgegenstehen, infrage zu stellen. Dabei ist es wichtig, dem betriebswirtschaftlichen, die Institutionen des Sozialstaates als Betrieb definierenden Konkurrenzdenken gesellschaftliche Effizienzüberlegungen entgegenzustellen. Im Bereich der Politik gegen Armut bewegen wir uns in einem gesellschaftlichen Non-Profit-System, für das die Konkurrenzkriterien des Marktes nicht zum Maßstab erhoben werden dürfen und in dem Privatisierung um jeden Preis nicht legitim ist. Wichtig und unverzichtbar sind hingegen die Fragen nach gesamtgesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Effizienz

  • Was kostet ein nicht in die Gesellschaft integrierter Schulabbrecher?

  • Was kosten die Gesellschaft nicht entwickelte und nicht eingesetzte Lern- und Arbeitspotentiale?

  • Was kostet es die Gesellschaft, wenn die allgemeinbildende Schule fast 20% ihrer Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in die Arbeitswelt entlässt und Milliarden für ausbildungsbegleitende Hilfen aufbringt, die als Förderung während der Schulzeit zur Berufsfähigkeit viel effizienter hätten eingesetzt werden können?

  • Was kostet es die Gesellschaft, wenn durch Stress und Überforderung hohe Krankenstände oder durch mit Schadstoffen belastete Arbeitsprozesse überdurchschnittliche vorzeitige Erwerbsunfähigkeit ausgelöst wird?

  • Was kostet es die öffentlichen Haushalte, wenn vom Bundesverfassungsgericht vernünftige Fördersätze wie sozial gestaffelte Hilfen für Familien oder besondere Problemlagen wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben werden?

Anders als bei marktwirtschaftlicher Steuerung nach betriebswirtschaftlichen Konkurrenzkriterien müssen gesellschaftliche Effizienzfragen von den politischen Entscheidungsträgern selbst beantwortet werden und erfordern staatliche Intervention. Dazu muss vor allem die zentrale Entscheidung über die Verwendung der Mittel durch ein Verfahren ersetzt werden, das den Regionen die zur Bewältigung sozialstaatlicher Unterstützungsaufgaben erforderlichen Mittel als Budget zuweist, die zweckgerichtete Verwendung aber Entscheidungsträgern vor Ort überträgt. Die Verwendung der Mittel kann durch Aufbau eines unbürokratischen Berichtswesens sachgerecht und qualitätsbezogen evaluiert werden.

Die Entscheidungen vor Ort sind an einen auf Kooperation der entsprechenden Akteure, die sich an runden Tischen auf bestimmte Vorhaben und die arbeitsteilige Finanzierung einigen müssen, gebunden. Der Gesetzgeber kann in Rahmengesetzen sowohl die qualitativen Ziele als auch die entsprechenden Verfahren beschließen, die soziale Gerechtigkeit vor Ort unter Beteiligung der Betroffenen sicherstellen sollen. Die Verfahrensregeln auf der EU-Ebene geben dazu produktive Anregungen.

 

4. Finanzierungsspielräume

Ein Land mit einer derart hochentwickelten Ökonomie wie die Bundesrepublik kann für sein soziales System zunehmend grössere Mittel aufbringen. Unsere Vorschläge können daher aus der laufenden Wertschöpfung finanziert werden. Deutschland kann die für eine konsequente Bekämpfung der Armut notwendigen Mittel ohne weiteres aufbringen. Der Spardoktrin, so wie sie die rot-grüne Regierung handhabt und von der Vorgängerregierung übernommen hat, muss entschieden widersprochen werden.

Dass derzeit öffentliche Ausgaben auch und vor allem im sozialen Bereich gekürzt werden, liegt daran, dass sich der Staat durch fortgesetzte Steuersenkungsprogramme und eine forcierte Politik des Schuldenabbaus zunehmend selbst seiner Handlungsspielräume beraubt. Die öffentlichen Investitionen sind dadurch auf ein Niveau gesenkt worden, das die Bundesrepublik mit 11,8% vom Bruttosozialprodukt an die vorletzte Stelle aller EU-Länder gebracht hat. Bei sinkenden Einnahmen aufgrund von massiven Steuersenkungen müssen zwingend Ausgaben eingeschränkt werden, wenn die Neuverschuldung nicht weiter erhöht oder wie derzeit anvisiert mittelfristig sogar auf Null gedrückt werden soll. Wir teilen die Einschätzung der Regierung, dass langfristig eine Haushaltkonsolidierung anzustreben ist; zwar nicht mit der Begründung, wie sie von der Regierung vorgebracht wird, dass Staatsschulden eine unzumutbare Belastung für die nächsten Generationen darstellen. Die nächste Generation erbt ja nicht nur die öffentlichen Schulden, sondern auch die privaten Forderungen und die Folgen unterlassener Sozialpolitik, so dass Zinsverpflichtungen des Staates gleichzeitig Zinseinnahmen der kommenden Generation werden. Außerdem übernimmt diese auch die mit den Krediten finanzierten Infrastrukturinvestitionen. Die Staatsverschuldung wird allerdings dann problematisch, wenn die Steuerlasten wie in Deutschland höchst ungleich verteilt sind, wie wir oben dargestellt haben. Denn die Zinsen bezahlen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, während die Zinseinnahmen nur den Inhabern der ausgegebenen Staatspapiere zufließen. Die Staatsverschuldung bewirkt also eine weitere Verteilung von unten nach oben und ist daher als eine Haupteinnahmequelle des Staates auch aus Verteilungsgründen ungeeignet. Dem Zwang zu unsozialer Ausgabeneinschränkung kann jedoch entgangen werden, wenn auf weitere Steuersenkungen verzichtet und zusätzliche Steuerquellen (wieder) erschlossen werden. Die von uns im Folgenden vorgeschlagenen zusätzlichen Steuereinnahmen stellen eine langfristige Finanzierung der von uns skizzierten Programme sicher, beachten das Prinzip der Leistungsfähigkeit und haben teilweise auch noch wünschenswerte Lenkungseffekte.

An erster Stelle muß eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen. Das erfordert vor allem eine beträchtliche Erhöhung der Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durch die Finanzämter. Außerdem wären viel höhere Strafen angebracht, um noch deutlicher zu machen, dass Steuerhinterziehung ein krimineller Akt ist.

Die großen Privatvermögen können sich eine zusätzliche Belastung am ehesten leisten. Sie sind außerdem seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten vor allem auch durch Steuervergünstigungen und Subventionen enorm gewachsen. Umso mehr ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer gerechtfertigt. Um die Unternehmen, besonders die kleinen und die mittelständischen nicht zusätzlich zu belasten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken, sollten ihre Vermögen steuerfrei bleiben. Außerdem wären hohe Freibeträge angebracht, um kleines und mittleres Eigentum zu schonen. Legt man das von der Deutschen Bundesbank ermittelte gesamte private Nettovermögen von 14,7 Billionen DM zugrunde und geht man von einem steuerfreien Volumen von 80 % aus, dann kämen bei einem Steuersatz von nur l % immerhin 29,4 Milliarden DM zusammen.

Gleichzeitig müssen weitere Steuerschlupflöcher gestopft werden. Ein beträchtlicher Teil der 75 Steuervergünstigungen, die einst unter dem Finanzminister Lafontaine zusammen gestellt und mindestens als korrekturbedürftig angesehen worden waren (Frankfurter Rundschau vom 4. 11. 1998), ist nicht gestrichen oder abgeschwächt worden. Auf das Jahr 2002 gerechnet waren sie auf 44 Milliarden DM kalkuliert worden. Die kompensatorisch gemeinten Steuermehreinnahmen bei der Steuerreform erreichen nach Angaben des Finanzministeriums jedoch nur 32 Milliarden (Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, August 2000, S. 57 ), so dass noch eine Reihe von Privilegien bei der Besteuerung von Einkommen und Gewinnen abgebaut werden müssen.

Die immer wieder diskutierte Erhöhung der Erbschaftsteuer sollte endlich in Angriff genommen werden. Außerdem sind Maßnahmen gegen die immensen Spekulationen auf den Finanzmärkten überfällig. So unterstützen wir nachdrücklich die von der internationalen Bürgerbewegung ATTAC geforderte Einführung einer Devisenumsatzsteuer. Auch an die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer ist zu denken. Alle Kursgewinne mit Wertpapieren, nicht nur die innerhalb eines Jahres realisierten, sollten nach Abzug der Verluste in die Einkommensteuer einbezogen werden, zumal es sich um arbeitslose Einkommen handelt. Ebenso muß die Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Anteilen zwischen Kapitalgesellschaften wieder abgeschafft werden.

Schließlich muß die Steuerflucht konsequent eingeschränkt werden. Drei Maßnahmen könnten Erhebliches bewirken: l.) Die Steuerpflicht für persönliche Einkommen muß an die Staatangehörigkeit und nicht an den Wohnsitz geknüpft werden. 2.) Durch zwischenstaatliche Kontrollmitteilungen muß sichergestellt werden, dass die Zinseinkünfte aus Kapitalanlagen im Ausland in Deutschland versteuert werden. 3.) Die Unternehmen sollen mit allen ausländischen Tochtergesellschaften an ihrem Firmensitz in Deutschland nach den hier gültigen Steuersätzen versteuert werden. Mit den zusätzlichen Einnahmen müssen vor allem die Finanzen der Kommunengestärkt werden, weil dort die größten Lasten einer Armutspolitik entstehen.

Die von uns vorgeschlagenen Programme und ihre Finanzierung tragen zunächst unmittelbar zu einer Verringerung der bestehenden Ungleichheit in der Verteilung von Einkommen und Vermögen bei. Dies ist nicht nur aus verteilungspolitischen und sozialen Gründen wünschenswert. Die Umverteilung von hohen Einkommen mit niedrigen Konsumquoten hin zu niedrigen Einkommen mit hohen Konsumquoten erhöht den privaten Konsum und kann damit kurzfristig konjunkturelle und langfristig Wachstumsimpulse geben. Von daher sind Steuergeschenke an die oberen Einkommen konjunkturpolitisch unsinnig.

Dass der von liberalen Ökonomen gern propagierte Zusammenhang zwischen Umverteilung und Wachstum bzw. Beschäftigung empirisch nicht haltbar ist, zeigt das Beispiel Dänemark: Das Land hat die im westeuropäischen Vergleich ausgeglichenste Einkommensverteilung bei gleichzeitig niedriger Erwerbslosenquote und soliden Wachstumsraten.

 

5. Arme stärken - Wege zur konkreten Solidarität

Seit den 70er Jahren hat schrittweise eine administrativ ausgerichtete Politik Oberhand gewonnen, die sozialstaatlich begründete Interventionen als Hemmnis für das freie Spiel der Marktkräfte unter dem Gesichtpunkt der Wachstumsorientierung begreift. Die Propagierung des Leitbildes des "Arbeitskraftunternehmers", welcher der Manager seiner eigenen "Fähigkeiten" sei, sieht in der sozialstaatlichen Intervention Formen der Bevormundung seiner individuellen Autonomie. Insgesamt wird unter neoliberalen Vorannahmen sozialstaatlich vermittelte Politik als traditionalistisch abgewertet. Das trifft zusammen mit der Krise der Teilung der Interessenvertretung der gesellschaftlich Schwachen in Hinsicht auf die durch gewählte Vertreter gestützte parteipolitische Vertretung, die den Einzelnen in eine abstrakte Staatsbürgerrolle, und Hinsicht auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen durch die korporatistische Praxis der Gewerkschaften, die ihn in eine ebenso passive Rolle drängt. Die korporatistisch orientierte Praxis der Gewerkschaften wäre in dem Sinne aufzubrechen, dass z.B. eine stärkere Öffnung für Diskussionen über die Ursachen der strukturellen Massenarbeitslosigkeit und über neue Arbeitszeitmodelle ermöglicht wird, während die Staatsbürgerrolle als aktive Rolle im Sinne einer öffentlichen Teilnahme der Individuen an demokratisch strukturierten Willensbildungsprozessen zu entwickeln und einzuüben wäre. Unter diesen Voraussetzungen würden auch die sozialstaatlichen Leistungen, welche die durch die Wirtschaft verursachten sozialen Ungleichheiten minimieren sollen und die unter neoliberaler Perspektive als überflüssig abgelehnt unter staatlich-administrativer Perspektive als paternalistisch vorgenommene Existenzsicherung des Einzelnen verstanden werden, nicht mehr ausschließlich unter funktionalen, sondern unter normativen Gesichtspunkten zu begreifen sein. Unter Voraussetzung des Prinzips vergleichbarer Lebenslagen würden hier die interagierenden Subjekte selbst über ihre materielle Basissicherung zum Zwecke der Teilnahme an politischen Willensbildungsprozessen und vermittels derselben entscheiden. Auch und gerade diesbezüglich würde hier Solidarität gegenüber den entsolidarisierenden Folgen, die aus der neoliberalen Praxis erwachsen, konkret praktiziert.

Die Thematik Solidarität bezieht sich auch auf die Kritik und den Protest an der kapitalistisch vorgenommen Globalisierung. Vermittels der Entwicklung neuer sozialer Bewegungen der "Globalisierungsgegner" werden die Widersprüche, die in der kapitalistisch verfassten Globalisierung stecken und die sich international in der ständigen Zunahme der Differenz von Armut und Reichtum zwischen den unterentwickelten und hoch entwickelten Ländern ausdrücken, immer stärker einem öffentlichen Diskurs unterworfen, verbunden mit Forderung nach einer Änderung bestimmter Politiken (z.B. von Weltwährungsfond und Weltbank) bis hin zur Forderung nach der Aufhebung der kapitalistischen Produktionsweise selbst.

Perspektivische Politik gegen Armut muss die Einengung des Politikbegriffs auf staatliches Handeln, das von sogenannten vorgeblichen Sachzwängen ausgeht, aufgebrochen werden. Eine zentrale Bedingung für ein verändertes politische Handeln ist es, die Voraussetzungen zu benennen, die den Individuen den Raum für eine solidarische Praxis ermöglichen. Unter der Prämisse des Fernziels lebenswerter gesellschaftlicher Verhältnisse ergeben sich bestimmte Nahziele. Bezogen auf diese müssen krisenträchtige gesellschaftliche Widersprüche zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht werden. Im Zusammenhang dieses Memorandums ist eines dieser Ziele, den Widerspruch zwischen Armut und Ausgrenzung gegenüber Reichtum und Privilegierung, den Widerspruch zwischen selbstbestimmtem Leben und Arbeiten gegenüber der Erwerbslosigkeit sowie den Widerspruch zwischen der Mitwirkung an den eigenen öffentllichen Angelegenheiten und der Politik als einem administrativen System thematisch zu machen, um auf diese Weise selbst eine Politisierung der öffentlichen Auseinandersetzung über diese Widersprüche herbeizuführen. Es geht hierbei um die Weiterentwicklung von Elementen sozialer Demokratie durch einen Umbau des Sozialstaates. Allerdings sind die Strukturen der politische Interessenvertretung von Armen im Wohlfahrtsstaat so stark erodiert, daß deren Bedürfnisse und Wünsche vom Raum der öffentlichen Sprache heute weitgehend abgeriegelt sind. Die staatsbürgerlichen Beteiligungsrechte der Armen werden ja nicht explizit unterdrückt, vielmehr führen die wirtschaftlichen, kulturellen und psychologischen Existenzbedingungen der Armen dazu, daß deren Energien, sich gegen die eigene Ohnmacht zu wehren, weitgehend aufgezehrt worden sind.

Wo Stummheit und Sprachlosigkeit vorherrschen, sollten von zwei Polen aus kreative Formen der Problemlösung gefunden werden:

  • Auf kommunaler Ebene müssen neue Formen der Vermittlung zwischen Institutionen und den betroffenen Gruppen erprobt werden. Dazu bedarf es der Einrichtung eines auf die Lebenslagen der Armen zugeschnittenen Raums der Verständigung und Willensbildung, die die Erfahrungen "von unten" einfließen läßt: eine agorà der Armen. Die Beteiligten müssen aktiv dabei unterstützt werden, selber konkrete Vorschläge für die Möglichkeit eines besseren und weniger gefährdeten Lebens zu entwickeln. Ohne die Artikulation von deren eigenen Bedürfnissen und Interpretationen werden sich keine angemessenen Lösungen finden lassen.

  • Auf der institutionellen Seite müssen die eingeschliffenen Muster der bekanntermaßen oft entwürdigen Behandlung von Armen abgebaut werden. Hierzu müssen für die Beschäftigten innerhalb der Bürokratien Anreize geschaffen werden, die den Sinn dieser Institutionen aus der bloß monetären Verwaltung der Armut lösen an den ablesbaren Erfolg bei der Lösung von Problemen binden.

Solidarität würde dann konkret auch heißen, daß a) Teile der institutionellen Ressourcen aus ihrer Umklammerung durch Sparzwänge und Machtinteressen herausgelöst werden, b) die Individuen einen zivilgesellschaftlichen Raum erhalten, in dem sie sich über ihre eigenen Angelegenheiten verständigen und Vorschläge formulieren können und c) die Ergebnisse dieser Beratungen effektiv in die Praxis der Sozialbürokratien zurückfließen.

Zuletzt geändert am 05.02.2002

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